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Darf man in einem Arbeitszeugnis die Firmen für die man Projekte gemacht hat nennen?
Ich muss meinem Vorredner Recht geben. In einem Arbeitszeugnis stehen niemals die Namen von Kunden. Das Arbeitszeugnis enthält vielmehr die Beurteilungen Ihrer Leistungen. Die Nennung von Kunden (kann) erfolgt im Lebenslauf. Ich will Ihnen nicht zu Nahe treten, aber wenn Sie aus der Beratungsbranche sind, müssten Sie wissen, dass jeder einzelne Vertrag mit den Kunden individuell ist. Das heißt, fragen Sie jeweils den leitenden Partner für diesen Mandanten bzw. auch Ihren direkten Vorgesetzten. Nicht alle Mandanten dürfen genannt werden (aufgrund vertraglicher Vereinbarungen), seien Sie sich dem bewusst.