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Beginn der Einspruchsfrist gegen Inhalt förmliche Zustellung
Da der Widerspruchsbescheid immer förmlich zugestellt (§73 (3) VwGO) wird gilt das Datum der Zustellung als Fristbeginn.
Ganz simpel und für den Laien gesagt:
Datum auf der Urkunde + 1 Monat = Fristende.
02.02 zugestellt 02.03 Ende
Paragraphenkette spar ich mir :)
3 Tagesfiktion nach §41 (2) VwVfG kann hier nicht zur Anwendung kommen