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huggiebear

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Ich möchte kurzfristig ( etwa 6 Wochen ) freiberuflich arbeiten, muß ich dafür auch ein Kleingewerbe anmelden ?

Die Kollegen, die über den Unterschied Gewerbe und Freiberuf geschrieben haben liegen vollkommen richtig. In der Regel ist nur eine rein Beratende Tätigkeit freiberuflich, alle 'Tätigkeiten die mit Handel, Vermittlung oder handwerklichen Leistungen zusammenhängen unterliegen dem Gewerberecht und sind grundsätzlich anmeldepflichtig. Das Angebot dürfte m.E. aber ohnehin gegen das Verbot der Scheinselbstständgigkeit verstoßen, da du sicher 40 Stunden für allein einen Auftraggeber arbeiten wirst und dieser für die Zeit nur die arbeitsrechtlichen Konsequenzen nicht tragen will. Andererseits haben wird fast Jahresende. Wenn in den Wochen nicht gerade die besagten 17500 Euro herauskommen kann die Tätigkeit aufgenommen werden und ist dann allerdings 2012 mit einer Steuererklärung für 2011 offenzulegen und Einkommensteuer zu entrichten. Wenn es dabei bleibt kann eine Gewerbeanmeldung für 2011 unterbleiben.