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Gast

Ich möchte kurzfristig ( etwa 6 Wochen ) freiberuflich arbeiten, muß ich dafür auch ein Kleingewerbe anmelden ?

Ich beginne im Oktober eine neue Arbeit. Habe aber für November schon einen 2 wöchigen Urlaub Anfang des Jahres gebucht.
Nun sagte mir mein neuer Arbeitgeber, es gäbe die Möglichkeit der kurzfristigen freiberuflichen Beschäftigung bis nach meinem Urlaub. Dann startet mein Vertrag.
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Antworten (5)
Heraklit1970
Nein. Da der Begriff "Kleingewerbe" aus dem Umsatzsteuergesetz stammt und daher nichts mit einer Gewerbeanmeldung zu tun hat.
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Derwo
Freiberufler müssen überhaupt kein Gewerbe anmelden, weder klein noch groß, denn sie sind ja freiberuflich aktiv und betreiben KEIN Gewerbe. Aber auch eine freiberufliche Tätigkeit muss dem Finanzamt gemeldet werden, u. a., damit man eine Steuernummer erhält, die man z.B. zwingend auf seinen Rechnungen angeben muss. Darauf werden schon die Rechnungsempfänger (in Ihrem Fall also Ihr künftiger Arbeitgeber) bestehen, weil sie andernfalls die Rechnung nicht steuerlich geltend machen können.
ABER: Wenn Sie jetzt schon absehen können, dass die freiberufliche Tätigkeit ohnehin nur ein paar Wochen dauert, sparen Sie sich den ganzen Sermon und machen einfach. Auf die ausgestellte Rechnung schreiben Sie den Zusatz "gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz kein Umsatzsteuerausweis" und geben bei Ihrer späteren Einkommenssteuererklärung den eingenommenen Betrag mit an.
Et voila, alles in Butter.
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magu65
Die erste Prüfung sollte darauf abzielen, ob Du überhaupt einen freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbe ausübst. Die freiberuflichen Tätigkeiten sind im Einkommensteuergesetzt genau geregelt. Wenn Du dann feststellst, dass Du freiberuflich bist, muss Du bei der Stadt natürlich kein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt sollte dennoch über die Tätigkeit und die Höhe der Einkünfte informiert werden, damit evtl. Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden können. Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, wieviel Umsatz Du erzielen wirst. Bei weniger als 17.500 EUR Umsatz brauchst Du keine USt zu zahlen (Option möglich). Die Steuer-Nr. braucht dein Auftraggeber nur, wenn Du in deinen Rechnungen USt ausweist (ausweisen musst).
Wenn Du jedoch ein GEWERBE betreibst (also nicht freiberuflich tätig bist) muss Du Dein Unternehmen bei der Stadt/Gemeind anmelden und evtl. zusätzlich Gewerbesteuer bezahlen. Bei weiteren Fragen wende Dich vertrauensvoll an (d)einen Steuerberater.
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huggiebear
Die Kollegen, die über den Unterschied Gewerbe und Freiberuf geschrieben haben liegen vollkommen richtig. In der Regel ist nur eine rein Beratende Tätigkeit freiberuflich, alle 'Tätigkeiten die mit Handel, Vermittlung oder handwerklichen Leistungen zusammenhängen unterliegen dem Gewerberecht und sind grundsätzlich anmeldepflichtig.
Das Angebot dürfte m.E. aber ohnehin gegen das Verbot der Scheinselbstständgigkeit verstoßen, da du sicher 40 Stunden für allein einen Auftraggeber arbeiten wirst und dieser für die Zeit nur die arbeitsrechtlichen Konsequenzen nicht tragen will.
Andererseits haben wird fast Jahresende. Wenn in den Wochen nicht gerade die besagten 17500 Euro herauskommen kann die Tätigkeit aufgenommen werden und ist dann allerdings 2012 mit einer Steuererklärung für 2011 offenzulegen und Einkommensteuer zu entrichten. Wenn es dabei bleibt kann eine Gewerbeanmeldung für 2011 unterbleiben.
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oerg_sify
Wie wäre es schlicht mit unbezahlten Urlaub?
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