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Wenn es für das Tätigkeitsbild noch keine rechtsverbindlichen Urteile gibt, bekommt man bei der Clearingstelle LVA Bund Berlin einen verbindlichen Status . ...im allgemeinen sehen die Sozialversicherer am genauesten auf ein Beschäftigungsverhältnis, also ist dort zuerst die Versicherungspflicht und der Unternehmerstatus zu klären...ferner beurteilt das FA auch nach dem Finanzrecht .aber denen ist es relativ egal, ob Lohn- oder Einkommenssteuer abgeführt wird... .. Wenn man Subunternehmer ist, ist man zwar selbstständiger Unternehmer, aber nicht automatisch von der Versicherungspflicht befreit...manche Unternehmerarten unterliegen dieser nämlich auch, manche dagegen nicht...
Und noch was zu den halbwissenden Vorkommentatoren: Wenn ihr nicht wirklich Bescheid wisst, haltet lieber eure Klappe...u. U. treibt ihr den guten Mann hier finanziell in den Ruin..denkt erst mal drüber nach bevor ihr hier eitlen Käse verzapft...