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Welche Fehler kann man beim Quittung ausfüllen machen?
Die EUR 100,00 Grenze ist schon seit einigen Jahren überholt. Die Grenze liegt aktuell bei EUR 150,00 brutto (§33 UStDV). Bis zu dieser Grenze genügt die Angabe der Steuersatzes soweit es umsatzsteuerliche Sachverhalte betrifft. Auch die Anschrift des Rechnungsausstellers wird gern vergessen.
Oft wird beim Ausstellen einer Quittung auch Empfänger und Aussteller verwechselt.