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Angela Böhm

Welche Fehler kann man beim Quittung ausfüllen machen?

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Antworten (5)
antwortomat
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MartinneSync
Auf einer Kleinbetragsrechnung (Bruttobetrag inkl. Ust. übersteigen nicht 100 Euro) muss nur der Name und die Adresse des Rechnungsausstellers, der angewandte Steuersatz und der Bruttobetrag ausgefüllt werden. Man braucht den Betrag nur in Zahlen, also zum Beispiel 100,00 Euro, und nicht auch noch in Worten hinschreiben.
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KöhlerKoh290
Natürlich gibt es beim Quittung ausfüllen gesetzlich geforderte Bestandteile. Allerdings gelten für eine Kleinbetragsrechnung andere gesetzliche Anforderungen an die Quittung als bei anderen Zahlungsbestätigungen. Von einer Kleinbetragsrechnung spricht man, wenn der Betrag 100 Euro inkl. Umsatzsteuer nicht überschreitet.
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Hinweis0815
Die EUR 100,00 Grenze ist schon seit einigen Jahren überholt. Die Grenze liegt aktuell bei EUR 150,00 brutto (§33 UStDV). Bis zu dieser Grenze genügt die Angabe der Steuersatzes soweit es umsatzsteuerliche Sachverhalte betrifft. Auch die Anschrift des Rechnungsausstellers wird gern vergessen.

Oft wird beim Ausstellen einer Quittung auch Empfänger und Aussteller verwechselt.
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hartmuschel_1982
Um eine ordentliche Quittung ausfüllen zu können, müssen folgende Bestandteile berücksichtigt werden: Name des Zahlers und Zahlungszweck, die Währung, Rechnungsbetrag sowohl in Zahlen als auch in Worten, der Nettobetrag, der Mehrwertsteuersatz, Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift des Zahlungsempfängers.
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