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Bei Darlehensverträgen, die mehr als 10 Jahre festgeschrieben sind, gibt es ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Absatz 1). Sind mehr als 10 Jahre seit vollständiger Darlehensauszahlung vergangen, können Sie mit einer 6 monatigen Frist kündigen, ohne das eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.