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ulworo

Hauskredit...

Ich habe einen Hauskredit (Grundschuld), der noch einige Jahre läuft. Hat jemand einen Tipp, wie ich diesen Kredit ablösen kann, um anderswo günstiger abzuschließen?
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Antworten (10)
Alex64
Was steht denn in deinem Kreditvertrag dazu?
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Oberguru
Vergiss es. Du hast einen Vertrag geschlossen, und den hast du einzuhalten. Wenn drin steht du kannst, dann ja. Wenn nicht, läßt sich die Bank des Zinsausfall bezahlen und das ist genauso teuer als wenn du drin bliebst. Was würdest du sagen, wären die Zinsen gestiegen und die Bank würde den Vertrag auflösen, um dir einen mit höheren Zinsen zu verkaufen? Siehste.
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NaCl
Hier sind wieder viele Halbwahrheiten: Wilst Du zu einer anderen Bank und Dein Vertrag läuft noch, wirst Du eine Zinsentschädigung zahlen müssen, die ist aber geringer als das, was Du so gezahlt hättest. Aber dann zahlst Du ja nochmal neue Zinsen, da musst Du rechnen, ob es sich lohnt. Bleibst Du bei Deiner Bank sieht es besser aus. Vielen Banken ist daran gelegen, Dich als (guten) Zahler zu halten und geben Dir die Möglichkeit in einen besseren Vertrag zu wechseln. Was das kostet musst Du nachfragen!
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Blaue_Fee
Ablösen kannst du schon, aber deine jetzige Bank wird eine Vorfälligkeitsentschädigung haben wollen ... wie hoch die ist, wird dir die Bank sagen können und ob dann noch ein Wechsel lohnt ,musst du ausrechnen ...
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Oberguru
Lieber inschenjeur, das Kochsalz hat doch aber laut und deutlich angekündigt, das es nur Halbwahrheiten preisgibt. Das kannst du doch jetzt nicht ankreiden!
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NaCl
@ ing 793: Und woher hast Du Deinen Mist: Du hast selbst gesagt, er zahlt weniger. Bei einem Vertrag der nur noch ein paar Monate läuft lassen sich Banken darauf ein, dass man bei Ihnen ablöst. Zumindest einige Sparkassen!
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NaCl
achja, und was Du nicht gesagt hast: Bei dem entgangenen Gewinn werden die Risikokosten, die vorher im Zins drin waren, rausgenommen, nochmal bis zu 0,5%.
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micle
Beim frühzeitigen Ablösen eines Kedites kommt seitens der Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zum Tragen. Diese kompensiert den der Bank entgangenen Zinsgewinn, der bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit noch anfallen würde.
Deine Bank kann Dir auf Anfrage ausrechenen, was das Dich kostst.
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Rogerline
Bei Darlehensverträgen, die mehr als 10 Jahre festgeschrieben sind, gibt es ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Absatz 1). Sind mehr als 10 Jahre seit vollständiger Darlehensauszahlung vergangen, können Sie mit einer 6 monatigen Frist kündigen, ohne das eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
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NaCl
das noch einige Jahre habe ich überlesen. Das ist ein Problem
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