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Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist diese verpflichtet, nach ärztlicher Bescheinigung Ihnen eine Mutter-Kind-Maßnahme zu gewähren. In der Regel sind dies stationäre Aufenthalte von 3 Wochen in einer Reha-Klinik. Eine stationäre Mutter-Kind-Reha gilt als Arbeitsunfähigkeit, so dass Sie während der Dauer auch weiterhin Ihr Gehalt beziehen. Die Krankenkassen haben eigene oder Vertragskliniken. Sprechen Sie dort Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter an; man wird sich um Ihr Anliegen kümmern.