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schollie_1

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Mein Arzt hat mir eine Kur für Mutter und Kind empfohlen. Muss mich mein Arbeitgeber für die Zeit freistellen? Wie genau läuft das ab?

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist diese verpflichtet, nach ärztlicher Bescheinigung Ihnen eine Mutter-Kind-Maßnahme zu gewähren. In der Regel sind dies stationäre Aufenthalte von 3 Wochen in einer Reha-Klinik. Eine stationäre Mutter-Kind-Reha gilt als Arbeitsunfähigkeit, so dass Sie während der Dauer auch weiterhin Ihr Gehalt beziehen. Die Krankenkassen haben eigene oder Vertragskliniken. Sprechen Sie dort Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter an; man wird sich um Ihr Anliegen kümmern.