KittyCat
Mein Arzt hat mir eine Kur für Mutter und Kind empfohlen. Muss mich mein Arbeitgeber für die Zeit freistellen? Wie genau läuft das ab?
Antworten (5)
Wenn du in einer gesetzlichen Krankenkasse bist, wirst du täglich eine Zuzahlung von 10,00 Euro leisten müssen. Deine Kosten werden aber 1 % bzw. 2 % deines Jahreseinkommens nicht übersteigen; da liegt nämlich die Grenze, ab der du dann nicht mehr zu zahlen brauchst.
Die Kasse bezahlt nur in streng geregelten Fällen. Wenn also ein Arzt oder ein Psychotherapeut zu der Kur geraten hat, dann können die auch mit der Kasse reden und die Übernahme der Kosten klären. Wenn es dein eigener Wunsch ist, wirst du selbst zahlen müssen.
Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Deshalb gibt es keine allgemeingültige Liste. Entscheidend ist, ob man in den letzten Jahren bereits eine Kur in Anspruch genommen hat und ob das Budget der Krankenkasse eine Kostenübernahme zulässt. Tipp: es gibt sehr günstige Kurangebote in Polen
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist diese verpflichtet, nach ärztlicher Bescheinigung Ihnen eine Mutter-Kind-Maßnahme zu gewähren. In der Regel sind dies stationäre Aufenthalte von 3 Wochen in einer Reha-Klinik. Eine stationäre Mutter-Kind-Reha gilt als Arbeitsunfähigkeit, so dass Sie während der Dauer auch weiterhin Ihr Gehalt beziehen. Die Krankenkassen haben eigene oder Vertragskliniken. Sprechen Sie dort Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter an; man wird sich um Ihr Anliegen kümmern.