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Was geht in die Berechnung mit ein?
also noch einmal:
Nein; es gibt steuerlich betrachtet unterschiedliche Einkunftsarten:
Das Gehalt Deines Hauptberufs ist unerheblich, da es steuerlich separat veranlagt wird.
In Deiner Steuererklärung wirst Du einmal Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und einmal Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aufführen.
wie hoch ist der einkommensbeitrag um nicht umsatzsteuerpflichtig zu sein?
Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,- Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.
Nutzt der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung, muss er auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben.
Wichtig für die Rechnung: Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf erstellten Rechnungen.