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kitty87

wie hoch ist der einkommensbeitrag um nicht umsatzsteuerpflichtig zu sein?

hallo ich will neben meinem hauptberuf ein nebengewerbe anmelden...ich möchte selbst gemachte sachen über eine internetplattform verkaufen. ich habe gehört, dass man einen gewissen einkommensbetrag nicht überschreiten darf, ansonsten muss man vorsteuer bzw umsatzsteuer bezahlen stimmt das?? wie hoch ist dieser betrag?
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Antworten (2)
DaWoelf
Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,- Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Nutzt der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung, muss er auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben.

Wichtig für die Rechnung: Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf erstellten Rechnungen.
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Kooky
Kitty leider muss ich sagen: Mom. fehlen Ihnen noch wichtige Grundlagen, um sich selbständig zu machen.

Die UMSATZsteuer berechnet sich nach dem UMSATZ. Ist doch wohl logisch.
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