Alle Fragen von "Zwenn_Glueckspilz"
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warum essen die meisten morgens süß und abends deftig...?
Verstehe ich nicht. Hackepeter ist doch Maurermarmelade ;-)
Hallo,
ich bin kein Rechtsanwalt, habe aber folgendes dazu gefunden:
http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html
Auszug der für Sie wichtig ist (Aber besser alles lesen):
"Kann der Arbeitgeber statt Bezahlung von Überstunden einen Freizeitausgleich gewähren?
Im Regelfall sind Überstunden zusätzlich zu bezahlen. Sie können nur dann durch Freizeitausgleich (Abbummeln) ausgeglichen werden, wenn der Arbeitnehmer damit im konkreten Einzelfall einverstanden ist oder wenn sich der Arbeitgeber diese Möglichkeit des Überstundenabbaus im Arbeitsvertrag vorbehalten hat.
Der Grund dafür, dass ein Freizeitausgleich dem Arbeitnehmer nicht „aufgedrückt“ werden kann, liegt daran, dass er einen Anspruch auf Beschäftigung hat. Eine einseitige Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber ist im Regelfall rechtlich unzulässig."