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Wenn Du alleinerziehend bist und berufstätig bist oder wenn beide Eltern berufstätig sind, hast Du Anspruch auf Kinderbetreuung (bzw. auf Übernahme der Kosten dafür). Die Rechtsgrundlage findet sich im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) § 24.
Praktisch läuft das so ab, dass Du beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellst. Eine Liste der Tagesmütter hat meistens das Rathaus oder das Sozialzentrum in Deiner Nähe. Näheres dazu erfährst Du aber auch beim Jugendamt.
Der vom Amt übernommene Kostensatz liegt meines Wissens zwischen 3 und 5 € pro Stunde und ist regional unterschiedlich. Manche Tagesmütter wollen von den Eltern noch eine Zuzahlung, Qualität hat da auch ihren Preis. Viel Glück.