Matthis Köhler
Was passiert, wenn meine Elternzeit vorbei ist und ich noch immer keinen Kita-Platz habe? Was für Ansprüche habe ich da?
Antworten (8)
Einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hast du, sobald das Kind 3 Jahre alt ist. Völlig unabhängig davon, ob du arbeitest, oder Elterngeld beziehst. Vorher bist du halt drauf angewiesen, ob Plätze frei sind, ob die Kitas auf Plätze für kleinere Kinder eingerichtet sind (da gibt es gesetzliche Auflagen) usw.
Ist das Kind mind. 3, kannst du einen Platz ab nächstes Jahr einklagen. Ansonsten hast du keine Ansprüche, darfst dich auf Hartz4 freuen. Denn wenn du dein Kind selbst betreuen musst, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast damit kein Anrecht auf ALG 1
Wer Probleme in der Schule hat, hat überhaupt keine Ansprüche auf einen Kita-Platz!
Wenn Du alleinerziehend bist und berufstätig bist oder wenn beide Eltern berufstätig sind, hast Du Anspruch auf Kinderbetreuung (bzw. auf Übernahme der Kosten dafür). Die Rechtsgrundlage findet sich im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) § 24.
Praktisch läuft das so ab, dass Du beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellst. Eine Liste der Tagesmütter hat meistens das Rathaus oder das Sozialzentrum in Deiner Nähe. Näheres dazu erfährst Du aber auch beim Jugendamt.
Der vom Amt übernommene Kostensatz liegt meines Wissens zwischen 3 und 5 € pro Stunde und ist regional unterschiedlich. Manche Tagesmütter wollen von den Eltern noch eine Zuzahlung, Qualität hat da auch ihren Preis. Viel Glück.
Praktisch läuft das so ab, dass Du beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellst. Eine Liste der Tagesmütter hat meistens das Rathaus oder das Sozialzentrum in Deiner Nähe. Näheres dazu erfährst Du aber auch beim Jugendamt.
Der vom Amt übernommene Kostensatz liegt meines Wissens zwischen 3 und 5 € pro Stunde und ist regional unterschiedlich. Manche Tagesmütter wollen von den Eltern noch eine Zuzahlung, Qualität hat da auch ihren Preis. Viel Glück.
Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Eine Möglichkeit ist es, sich direkt mit dem Judenamt in Verbindung zu setzen. Nach Antrag würde die Möglichkeit bestehen eine Tagesmutter zu beschäftigen. Die Mehrkosten im Vergleich zum Kita-Platz würden dann durch das Jegendamt übernommen werden. Auch kann das Landeserziehungsgeld beantragt werden. Aber auch dieses gibt es nicht in Jedem Bundesland.
Du kannst dich in diesem Fall ans Jugendamt wenden. Normalerweise stellen sie dir dann eine Tagesmutter zur Verfügung und übernehmen die Mehrkosten, die dir dadurch im Vergleich zur Kita entstehen würden. Ansonsten wäre es vielleicht machbar, die Elternzeit zu verlängern. In jedem Fall aber musst du dich jetzt schnell mit Jugend- und Sozialamt kurzschließen!
Das kommt drauf an, in welchem Bundesland du wohnst. Manchmal übernehmen die Jugendämter die Kosten für eine Tagesmutter, die du brauchst, bis der Kita-Platz frei ist. Vielleicht gibt es auch andere Organisationen in deinem Landkreis, die für solche Fälle vorbereitet sind. Alternativ sprichst du mit dem Arbeitgeber darüber, ob du das Kind mitnehmen kannst, manche Firmen haben da Angebote.