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cp03525

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Wie werden Frauenparkplätze kontrolliert?

Laut Polizeistatistik Hessen hat nur eine von 1000 in Tiefgaragen begangene Straftat mit sexuellen Übergriffen zu tun. Die Länder Brandenburg, Baden-Württemberg und NRW haben Quoten für Frauenparkplätzen in Tiefgaragen mit der Begründung eingeführt die "subjektive Sicherheit" damit zu erhöhen. Kritiker befürchten dass damit eine unbegründete Angst untermauert wird. In der Straßenverkehrsordnung gibt es keine Regelung über Frauen- ,sondern nur für Behindertenparkplätze (nur Schwer- und Gehbehinderte). Es können in der StVO auch keine Frauenparkplätze definiert werden, da eine grundlose Priviligierung von 50% der Bevölkerung gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 GG verstoßen würde (außer es gäbe wirklich signifikat höhere Straftaten gegen Frauen auf Parkplätzen vor denen Frauen geschützt werden müssten). Daher gibt es Frauenparklpätze nur auf Privatparkplätzen. Ein "Missbrauch" von Frauenparkplätzen kann nicht geahndet werden (da es sie im Sinne der StVO ja nicht gibt).