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hann8balang

Wie werden Frauenparkplätze kontrolliert?

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Antworten (7)
Musca
Ich kenne nur Autoparkplätze. Frauen zu parken halte ich für chauvinistisch
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mantrid
Rechtlich geschützt sind nur Behindertenparkplätze und Taxen-Stände. Eltern und Kind Parkplätze (da dürfen dann ja auch 70-Jährige mit ihrer 90-jährigen Mutter parken) und Frauenparkplätze (gilt das auch, wenn der Mann Beifahrer oder Fahrer ist?) werden zwar fleißig ausgeschildert, sind aber rechtlich betrachtet purer Nonsens, was eine Kontrolle erübrigt. Es gibt nämlich keine rechtliche Handhabe, ein "Vergehen" zu ahnden.
Gäbe es ein solches Gesetz, wäre es grundgesetzwidrig, da es eine geschlechtliche Diskriminierung wäre. Das Schild für Frauenparkplätze kannst Du daher geflissentlich ignorieren. Soltes Du dumm angemacht werden, verweise auf die Gleichberechtigung oder dass heute wohl die weiblichen Hormone mit Dir durchgegangen sind. Der Hinweis, gerade inmitten einer Geschlechtsumwandlung zu sein, hat mir auch schon lästige "Klageweiber" vom Hals gehalten.
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Maegwyn
Frauenparkplätze sind nicht Frauenparkplätze weil sie besonders nah irgendwo parken müssen oder so. Frauenparkplätze sind entweder Kameraüberwacht oder besonders gut ausgeleuchtet, um ihnen ein Gefühl von Sicherheit in z. B. Tiefgaragen zu geben. Die Dinger sind nicht ohne Grund da, und es wäre echt schön, wenn Männer das beachten würden. Immerhin ist das Risiko von Männern vergewaltigt zu werden deutlich geringer.

Wenn Sie sich als Mann (?) also überlegen, ob Sie sich in Frieden auf einen Frauenparkplatz stellen können, sollten Sie das mit Ihrem Gewissen ausmachen.
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schafschaf20
In den meisten Fällen werden Parkplätze, die ausschließlich für Frauen ausgewiesen sind, leider gar nicht kontrolliert. Allerdings findet man sie immer an entsprechend "sicheren" und überschaubaren Plätzen, wie z. B. im Einfahrtsbereich eines Parkhauses.
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cp03525
Laut Polizeistatistik Hessen hat nur eine von 1000 in Tiefgaragen begangene Straftat mit sexuellen Übergriffen zu tun. Die Länder Brandenburg, Baden-Württemberg und NRW haben Quoten für Frauenparkplätzen in Tiefgaragen mit der Begründung eingeführt die "subjektive Sicherheit" damit zu erhöhen. Kritiker befürchten dass damit eine unbegründete Angst untermauert wird.
In der Straßenverkehrsordnung gibt es keine Regelung über Frauen- ,sondern nur für Behindertenparkplätze (nur Schwer- und Gehbehinderte). Es können in der StVO auch keine Frauenparkplätze definiert werden, da eine grundlose Priviligierung von 50% der Bevölkerung gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 GG verstoßen würde (außer es gäbe wirklich signifikat höhere Straftaten gegen Frauen auf Parkplätzen vor denen Frauen geschützt werden müssten).
Daher gibt es Frauenparklpätze nur auf Privatparkplätzen. Ein "Missbrauch" von Frauenparkplätzen kann nicht geahndet werden (da es sie im Sinne der StVO ja nicht gibt).
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bipail
Wie soll man die kontrolllieren? Ginge ja nur beim ein- bzw. aussteigen. Oder willst du, das Frauen ihren Ausweis, wie ein Behindertenausweis, ins Auto legen?
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bh_roth
@cp03525: Selbstverständlich kann ein Verstoß geahndet werden. Eben nicht strafrechtlich. Da es sich bei einem Parkhaus nicht um öffentlichen Parkraum handelt, kann der Betreiber ein Hausverbot aussprechen. Natürlich ist die Umsetzung ein Problem. Ich parke das Auto, meine Frau holt es ab, oder meine Frau hat es geparkt, und ich fahr damit nach Hause. Also nicht kontrollierbar.
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