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Schwimmer

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Ich habe einem Beurkundungstermin beim Notar zugestimmt. Wegen zwischenzeitlicher Bedenken habe ich den Termin izwischen Abgesagt. Ist der Notar berechtigt, mir Kosten in Rechnung zu stellen?

Lieber Fragesteller, in Ihrem Fall könnten etwa dann Notargebühren angefallen sein, falls der Notar bereits einen Entwurf eines zu beurkundenden Schriftstücks gefertigt haben sollte.