Alexander7matthias5
Ich habe einem Beurkundungstermin beim Notar zugestimmt. Wegen zwischenzeitlicher Bedenken habe ich den Termin izwischen Abgesagt. Ist der Notar berechtigt, mir Kosten in Rechnung zu stellen?
Es handelt sich um die Beurkundung einer Eigentumswohnung. 12 Tage vor dem verabredeten Termin, sagte ich ab.
Kennt sich da jemand aus?
Kennt sich da jemand aus?
Antworten (5)
Auskennen wird sich der Notar, der seine Gebühren nach Gebührenordnung abrechnet. Schwierig, da er nur Teilleistungen erbracht hat, eas jedoch in der Gebührenordnung evtl. erfasst sein könnte, die Leistungen wären dann in etwa zu bezeichnen wie "Vorbereitung des Kaufvertrags einer Immobilie, Vertragsentwurf,..."
Es handelt sich bei den Notarkosten nicht nur um die Kosten für den eigentlichen Beurkundungstermin, der in der Regel ca. eine Stunde dauert. Der Notar muß die zu beurkundenden Dokumente vorher überprüfen, sofern diese ihm von dritten vorgelegt wurden oder diese gar aufstellen, wenn kein Vertragsentwurf vorlag. Weiterhin sind die Grundbücher zu prüfen und andere vorbereitende Tätigkeiten erforderlich. Insofern gehe ich davon aus, daß Kosten auf Dich zukommen, da seitens des Notariats bereits Vorleistungen erbracht wurden.
Es handelt sich bei den Notarkosten nicht nur um die Kosten für den eigentlichen Beurkundungstermin, der in der Regel ca. eine Stunde dauert. Der Notar muß die zu beurkundenden Dokumente vorher überprüfen, sofern diese ihm von dritten vorgelegt wurden oder diese gar aufstellen, wenn kein Vertragsentwurf vorlag. Weiterhin sind die Grundbücher zu prüfen und andere vorbereitende Tätigkeiten erforderlich. Insofern gehe ich davon aus, daß Kosten auf Dich zukommen, da seitens des Notariats bereits Vorleistungen erbracht wurden.
Hilfreich für eine profunde Beantwortung Ihrer Frage wären u.a. Infos über die 'Bedenken', bzw, ob diese Einfluss hatten auf die notarielle (Vorbereitungs-)Tätigkeit.
Der zeitliche Aspekt '12 Tage vor Termin' spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Nachladen, bitte!
Der zeitliche Aspekt '12 Tage vor Termin' spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
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Lieber Fragesteller,
in Ihrem Fall könnten etwa dann Notargebühren angefallen sein, falls der Notar bereits einen Entwurf eines zu beurkundenden Schriftstücks gefertigt haben sollte.
in Ihrem Fall könnten etwa dann Notargebühren angefallen sein, falls der Notar bereits einen Entwurf eines zu beurkundenden Schriftstücks gefertigt haben sollte.
Gefühlt habe ich diese Frage in den letzten Tagen 5 mal gelesen. Da Alexander anscheinend keine erschöpfende Antwort erhalten hat, sollte er vielleicht woanders fragen.