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Erstmal solltest du die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben. Der Sachbearbeiter wird dann einen Verwaltungsakt daraus machen, indem er dann darlegen muss, warum er die Maßnahme für dich vorgesehen hat. Dagegen kannst Du dann Widerspruch einlegen.
Hier ein Erfahrungsbericht einer ARGE Maßnahme