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lorenz19275

Wie kann ich mich gegen sinnlose ABM Maßnahmen von der ARGE wehren? Also nicht prinzipiell gegen alles, nur gegen eine bestimmte Maßnahme.

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Antworten (13)
Lisa Graf
Wenn es sich wirklich um eine "sinnlose" Maßnahme handelt, kann man seine Bedenken dem zuständigen Sachbearbeiter gegenüber deutlich machen. Die Frage ist allerdings, was ist wirklich sinnlos und was nicht. Man selber findet vielleicht das typische Bewerbungstraining als sinnlos, in Wirklichkeit macht es aber durchaus Sinn, da heutzutage eine schlechte Bewerbungsmappe gnadenlos aussortiert werden würde und man bei so einem Training lernt, wie man sich besser präsentieren kann.
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PorterC
Douze Points....
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Musca
Wieder mal unreflektiertes Sozialpädagogengelabbere hier. Was gewisse Unternehmen im Auftrag der Arbeitsagentur verdienen ist unvorstellbar. Die Qualität der erbrachten Leistung dagegen geht gegen Null. Ich spreche da durchaus aus Erfahrung, wenn eine Personalleiterin mit 30 Jahren berufserfahrung lernen soll, wie sie einen Lebenslauf schreibt, ist das m.E daneben, genauso wenig macht es Sinn, einem 50-jährigen pakistanischen Analphabethen vor einen PC zu setzen , zwecks Bewerbungsschreiben. Beide nahmen an der gleichen Maßnahme teil !!!
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bifu70
Suche dir aktiv eine Alternative, die du deiner Vermittlerin von dir aus anbieten kannst. So sieht sie, dass du nicht grundsätzlich unwillig bist.
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bifu70
Musca: Solche Beispiele kenne ich auch zuhauf! Allerdings auch viele Fälle von Arbeitslosen, die tatsächlich, z.T. nach mehreren Jahren der Erwerbslosigkeit, über gezielte Hilfestellung wieder im Job gelandet sind. Vom Missbrauch der Mittel in bestimmten Fällen also auf die grundsätzliche Sinnlosigkeit von Fördermaßnahmen im Allgemeinen zu schließen finde ich etwas gewagt.
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Musca
@Bifu; mit Verlaub, aber mich packt der Zorn bei diesem Thema, ich sehe tagtäglich wie Leute schickaniert werden, wirklich leiden, und nichts anderes wollen als endlich eine angemessene Arbeit finden. Möglicherweise gibt es erfolgreiche Maßnahmen, in meinem Umfeld sind sie rar. Schade das hier wenig Spielraum zur Diskussion gegeben ist.
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PorterC
+arbeiten
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PorterC
Wenn er wollen würde würde er so etwas nicht fragen ....
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PorterC
Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Es gibt Menschen in unserer Mitte die aus den verschiedensten Gründen nich arbeiten können. Aus gesundheitlichen oder wie auch immer gearteteten Gründen. Diese Menschen brauchen unsere Unterstützung.
Keine Frage.
Eine Freundin ist Arbeitsberaterin .
Sie erzählt als was sie alles zu hören bekommt.
Und DAS ist einer der Standartsprüchles derer die partout nicht wollen.
Aus diesem Hintergrund heraus enstanden meine vorherigen Kommentare.
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Ingosen33
Gegen wirklich "sinnlose" Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen kann man sich nur insofern wehren, dass man mit seinem zuständigen Sachbearbeiter ein vernünftiges Gespräch führt. Nicht immer ist das sinnlos, was man selber als sinnlos erachtet. Manchmal sollte man lieber die Zähne zusammenbeißen und einer Maßnahme zustimmen, die letztendlich doch "Sinn" macht.
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bifu70
Musca, ich glaube, wir sind gar nicht soo weit voneinander weg. In der Hauptsache beurteilen wir den Missstand des Leidens der Arbeitslosen und der nicht immer an dem Bedarf der Person, sondern an den zu füllenden Kursen (oder ähnlich gelagerten Kriterien) ausgerichteten Fördermaßnahmen gleich. Ich bin nur nicht bereit, die positiven, wirklich guten Ansätze, die ich auch aus meinem Umfeld kenne, zugunsten eines Pauschalurteils "alles Mist!" unter den Tisch fallen zu lassen.
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michischell
Die ARGE setzt ABM – Maßnahmen und neuerdings Arbeitgelegenheiten für Alg2 – Empfänger ein. Diese sind in den Gesetzen des Sozialgesetzbuches festgeschrieben. Ob und wie man sich gegen eine ABM – Maßnahme wehren kann, ist in den Gesetzen der Sozialgesetzbücher zu finden. Für viele Laien sind diese Paragraphen schwer zu verstehen. Daher ist es in vielen Fällen ratsam sich mit einem guten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
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frosty1
Erstmal solltest du die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben. Der Sachbearbeiter wird dann einen Verwaltungsakt daraus machen, indem er dann darlegen muss, warum er die Maßnahme für dich vorgesehen hat. Dagegen kannst Du dann Widerspruch einlegen.
Hier ein Erfahrungsbericht einer ARGE Maßnahme
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