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Nur mal zur Erinnerung an eure letzte, längere AB-Fahrt: nach jedem Kreuz, Dreieck oder nach jeder Auffahrt müsstet ihr entweder ein neues Schild mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf der AB oder auf der Auffahrt gesehen haben. Ohne gibt es nicht außer dass ab da freie Fahrt / Richtgeschwindigkeit gilt.
Also von wegen "ich wusste ja nicht, dass es ein Tempolimit gab, weil ich erst aufgefahren bin" dürfte vor Gericht nur zur Heiterkeit beitragen.
netter_fahrer: woher du das mit ortsfremd hast, ist mir schleierhaft, denn so eine unsinnige Regelung bei einer AB, die ja üblicherweise überregionalen Verkehr hat, dürfte selbst dem deutschen Amtsschimmel fremd sein.
Nochmals: Eine G-Beschränkung gilt auf jeder AB bis zur Aufhebung durchgängig, jedoch wird das für Auffahrende immer dann neu ausgeschildert, wenn dort eine andere G-Beschränkung galt.