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Gast

Gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen beim Verlassen eines Bundeslandes weiter oder hebt diese "Grenze" die G-Begrenzung auf?

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Antworten (9)
Amos2.0
so isses
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netter_fahrer
Ein Tempolimit endet entweder durch ein anderes Tempolimit, das [url=http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat274.htm]Zeichen 278[/url], das Verlassen der BAB bzw. Auffahren auf eine andere, oder wenn es mit einem Zusatzzeichen befristet wurde, z.B. Bei Nässe oder 200m.
Eine Bundeslandesgrenze hat keinen Einfluss darauf, da BAB Bundessache sind.
Ein Tempolimit, bei Flensburg aufgestellt, gilt theoretisch die gesamte A7 bis Füssen.
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elfigy
@ netter Fahrer, aber eine Autobahneinfahrt hebt die Beschränkung auch auf. Woher soll der in Hannover auf die A7 aufgefahrene Autofahrer wissen, daß bei Flensburg dieses Zeichen stand?
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elfigy
dann müssen sie aber ein Schild hinstellen.
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netter_fahrer
elfigy: Ein weit verbreiteter Irrtum. Der erneute Tempolimithinweis nach einer Einfahrt ist nur der Hinweis an ortsfremde Einfahrende auf dieses Limit. Auch ohne diesen gilt ein Tempolimit auf der durchgehenden Autobahn bis es per Schild aufgehoben oder geändert wird oder man die Strecke verlässt (Tempolimits sind Streckenverbote. Die genannte A7 kann man als eine Strecke betrachten!). Eine BAB-Aus- oder Einfahrt beendet das Limit nicht, es gilt auch für Einfahrende. Einem "Unwissenden" wegen Zuschnellfahrens zu strafen ist aber fragwürdig, deshalb ist die Erinnerung per Schild sinnvoll.
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elfigy
ich glaubs dir @ netter fahrer. Aber das ist doch ein Irrwitz. Ich kann mir nicht vorstellen, daß da jemand bestraft werden kann, wenn er auf die AB fährt, es ist kein Schild da, er gibt Gas und hat keine Ahnung von der Limitierung. Das würde ich im Ernstfall rausstreiten. Ich würde immer behaupten, ich wäre gerade aufgefahren.
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netter_fahrer
Völlig richtig, da kann juristisch kein schuldhaftes Verhalten geahndet werden - beim Ortsfremden, der auffährt und nichts vom Limit weiß.
Aber: Derjenige, der auf der durchgehenden Autobahn an der Ausfahrt vorbeifährt und annimmt, damit würde das Limit enden, wird bei Geblitzt-werden zahlen. Wie gesagt, ein Tempolimit endet entweder durch Aufhebungszeichen, ein anderes Limit, ein vorher befristetes Limit (Gefahrenstelle, Längenangabe...) oder das Verlassen der Strecke.
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Deho
Woher soll der Autofahrer genau wissen, wo die Grenze zwischen den Bundesländern ist? Die "Willkommen"- und "Tschüs"-Schilder liegen ein paar hundert Meter auseinander, ist dazwischen rechtsfreier Raum? Doch wohl nicht. Außerdem sind diese Hinweisschilder keine Verkehrszeichen.
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JimmyG
Nur mal zur Erinnerung an eure letzte, längere AB-Fahrt: nach jedem Kreuz, Dreieck oder nach jeder Auffahrt müsstet ihr entweder ein neues Schild mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf der AB oder auf der Auffahrt gesehen haben. Ohne gibt es nicht außer dass ab da freie Fahrt / Richtgeschwindigkeit gilt.
Also von wegen "ich wusste ja nicht, dass es ein Tempolimit gab, weil ich erst aufgefahren bin" dürfte vor Gericht nur zur Heiterkeit beitragen.
netter_fahrer: woher du das mit ortsfremd hast, ist mir schleierhaft, denn so eine unsinnige Regelung bei einer AB, die ja üblicherweise überregionalen Verkehr hat, dürfte selbst dem deutschen Amtsschimmel fremd sein.
Nochmals: Eine G-Beschränkung gilt auf jeder AB bis zur Aufhebung durchgängig, jedoch wird das für Auffahrende immer dann neu ausgeschildert, wenn dort eine andere G-Beschränkung galt.
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