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Buerger49

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Ist mein Vermieter verpflichtet einen Starkstromanschluss für Elektroherd einzurichten? Kein Gasanschluss vorhanden.

Ein gewöhnlicher Elektroherd hat eine Anschlussleistung von ca 8,5 kW. Ein solcher ist entweder mit einem Anschlusswert von 235 V und ca 35 A betreibbar. Nur in seltenen Fällen können derart hohe Stromstärken zur Verfügung gestellt werden. 3-Phasen Wechselstrom (Drehstrom) kann 16 A pro Phase diese Anschlussleistung aufbringen. Ist kein Drehstrom vorhanden, muss demzufolge ein kleiner Herd mit einem Backrohr 2,5 kW und einer 2 kW Herdplatte und einer 1 kW Platte eingebaut werden, was somit einer Leistung von ca 6 KW entspricht. Eine solche Leistung kann einphasig mit 1 x 235 V mit 25 A aufgebracht werden. Die Leitung muss allerdings mit einem Querschnitt von 3 x 4 qmm nach VDE 0100 ausgelegt sein. Die Vorsicherung muss aus Selektivitätsgründen bei 35 A liegen. Dipl Ing Elektro