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Zur Organentnahme muss in Deutschland ein Hirntod beim Spender vorliegen. Der Körper wird aber während der Organentnahme am Leben erhalten, bis schließlich auch der Herztod eintritt. Durch dieses Vorgehen werden medizinische Ethiken und gesellschaftliche Vorstellungen von Menschenwürde und Totenruhe missachtet. Eine ethische und rechtliche Verpflichtung erscheint unter diesem Aspekt nicht möglich.