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Muss ich regelmäßig meine Wohnung renovieren (Mieter?)
Schönheitsreparaturen sind nur als "flexible Renovierungsklausel" zulässig. Das heißt, nur wenn sie auch tatsächlich notwendig sind. Das muss auch genau so im Mietvertrag stehen. Siehe auch http://www.mietbuergschaft24.de/alles-zu-schoenheitsreparaturen/ unter Fristen.
Die Antwort ist nein: du musst nicht renovieren. So wie es dein Vermieter verlangt, ist es nicht zulässig.
Wird Deutschland Weltmeister - wie weit kommen Jogis Jungs?
Oh hier scheint der Ton wohl etwas rauer zu sein, und eine fachliche Diskussion nicht möglich. Schade...