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Darf der Arbeitgeber den Bart verbieten?
Es ist richtig, dass das Tragen eines Barts Privatsache ist. Es gibt jedoch Möglichkeiten eines Unternehmens, Bärte zu verbieten. Dazu muss es jedoch ausschlaggebende Gründe wie Sicherheits- oder Hygieneargumente vorweisen. Zudem könnte eine für alle verbindliche Betriebsvereinbarung aufgestellt werden, über die solche Vorschriften geregelt werden. Wenn ein Mitarbeiter dann gegen diese Vereinbarung verstößt, kann es auch schon einmal zu einem juristisch kniffligen Sachverhalt zwischen Betriebsvorschrift und Verletzung des Persönlichkeitsrechts kommen.
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