Darf der Arbeitgeber den Bart verbieten?
Ich lasse mir seit Kurzem einen Bart wachsen. Mein Arbeitskollege meinte nun, dass mein Chef das nicht gern sähe. Darf er mir verbieten, einen Vollbart zu tragen?
Antworten (9)
To your knowledge. Here you are.
Have a nice black beard.
Have a nice black beard.
Erste Antwort: Er darf es dir nicht verbieten, aber er muss dich deswegen nicht mögen, und wird dir deswegen keine Gehaltserhöhung zugestehen. Zweite Antwort: In einigen Berufen (Kaufmann, Bankangestellter) wird Wert auf das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter gelegt. Das könnte ein Kriterium sein. Dritte Antwort: Für mich hat ein Vollbartträger immer etwas Pennerhaftes an sich, und damit stehe ich nicht allein.
Die Bundeswehr als Arbeitgeber kann bestimmte Bärte bei bestimmten Tätigkeiten verbieten, weil sie die Dichtigkeit der ABC-Schutzausrüstung verhindern oder einschränken. Auch wird niemand einen Piloten eines Kampfflugzeugs oder einen Kampf- oder Marinetaucher mit Vollbart finden, der bei der Arbeit eine Sauerstoffmaske tragen muss. Bei der kämpfenden Truppe gibt es auch keine (Voll-) Bärte, nicht nur wegen der Hygieneprobleme im "Felde".
Nur noch ein Hinweis aus weiblicher Sicht. Der Dreitagebart muß so kurz sein, daß sich darin nicht Essensreste verbergen können, und so lang sein, daß er nicht kratzt. Letzteres ist besonders wichtig.
Lieber Amos, leider bedienst du mit solchen Aussagen genau das Klischee und den Eindruck, den ich von wehrpflichtigen Stabsärzten (leider) gewonnen habe.
In den meisten Fällen und vor allem wenn du einen Job mit Kundenkontakt hast, kann dein Arbeitgeber von dir verlangen, dass du ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild hast. Das wird von einem Bart nicht zwangsläufig verhindert, solange er gepflegt erscheint (z. B. einheitlich gestutzt). Schließlich tragen viele Männer heutzutage einen Bart. Da die Entscheidung einen Bart zu tragen unter dein Persönlichkeitsrecht fällt, kann er es dir nicht grundsätzlich verbieten.
Es ist richtig, dass das Tragen eines Barts Privatsache ist. Es gibt jedoch Möglichkeiten eines Unternehmens, Bärte zu verbieten. Dazu muss es jedoch ausschlaggebende Gründe wie Sicherheits- oder Hygieneargumente vorweisen. Zudem könnte eine für alle verbindliche Betriebsvereinbarung aufgestellt werden, über die solche Vorschriften geregelt werden. Wenn ein Mitarbeiter dann gegen diese Vereinbarung verstößt, kann es auch schon einmal zu einem juristisch kniffligen Sachverhalt zwischen Betriebsvorschrift und Verletzung des Persönlichkeitsrechts kommen.
Verbieten kann er es sicher nicht. Außerdem sind Vollbärte oder auch 3-Tage-Bärte mittlerweile wieder wirklich modern.
So lange Du auf eine gute Bartpflege achtest, wird sich wohl auch Dein Chef daran gewöhnen.
So lange Du auf eine gute Bartpflege achtest, wird sich wohl auch Dein Chef daran gewöhnen.