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Ist eine Kündigung per Fax wirksam? Muss so etwas nicht persönlich übergeben werden?
Ist gesetzlich oder vertraglich die Schriftform gem. § 126 BGB vorgeschrieben, so reicht die Sendung eins Faxes nicht aus. Weil ein Fax als elektronisches Dokument die Formvorschrift des § 126 BGB nicht erfüllt. Einzige Ausnahme wäre eine vertragliche Vereinbarung, dass die schriftliche Form auch durch eine elektronische Form ersetzt werden kann, § 126 Abs. 3 BGB.