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Ein Kündigungsschreiben, das per Fax zugestellt worden ist, ist durchaus wirksam. Allerdings sollte man immer den dazugehörigen Sendebericht aufbewaren, um im schlimmsten Fall einen Nachweis über die entsprechende Faxsendung erbringen zu können. Ausschlaggebend ist im Grunde immer der Nachweis. Auch bei einer persönlichen Übergabe sollte man sich diese quittieren lassen
Du kannst Deine Kündigung auch per Fax übermitteln. Wichtig ist dabei nur, dass Du einen Sendebericht darauf hast. Im Falle von Streitigkeiten, kannst Du so beweisen, dass die Kündigung abgesandt worden ist. Allerdings würde ich immer zur Variante Einschreiben mit Rückschein raten. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Wichtig für die Wirksamkeit einer Kündigung sind deren fristgerechte Zustellung und der entsprechende Nachweis hierfür. Sie muss nicht persönlich übergeben werden und kann demzufolge auch per Fax erfolgen. Auf jeden Fall sollte eine schriftliche Eingangsbestätigung angefordert werden.
Ist gesetzlich oder vertraglich die Schriftform gem. § 126 BGB vorgeschrieben, so reicht die Sendung eins Faxes nicht aus. Weil ein Fax als elektronisches Dokument die Formvorschrift des § 126 BGB nicht erfüllt. Einzige Ausnahme wäre eine vertragliche Vereinbarung, dass die schriftliche Form auch durch eine elektronische Form ersetzt werden kann, § 126 Abs. 3 BGB.