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Abfindung - Versteuerung im Ausland ?
Als sichere Antwort vermag ich Zypern und Malta zu benennen. Sicherlich gibt es auch noch andere EU Länder in denen eine Versteuerung einer Abfindung nicht stattfindet. Nach der derzeitigen Rechtsprechung des BFH zu den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen obliegt in den beiden o.g. Ländern eine Besteuerung in dem jeweiligen Wohnsitzstaat, soweit es sich nicht um eine Geldleistung für eine erbrachte Arbeitsleistung handelt, sondern vielmehr als Entschädigung für den verlustigen Arbeitsplatz handelt.
Rechtsanwalt Wehle /Aachen