Abfindung - Versteuerung im Ausland ?
Bekomme in 2014 eine Abfindung. In welches Land muss ich in 2013 auswandern um die Steuer in 2014 zu vermeiden ?
Antworten (4)
Du kannst deinen Wohnsitz wechseln, wohin du willst, deshalb ist doch in dem Land die Steuer fällig, die die Abfindung auszahlt. In einem mir bekannten ähnlichen Fall gab es dann einen internationalen Haftbefehl, und derjenige, der von Indien über Budapest in die EU einreiste, wurde am Flughafen Budapest verhaftet, kam 10 Tage in Ungarn in Abschiebehaft (was ich nicht einmal meinem schlimmsten Feind wünsche), und wurde dann nach Deutschland ausgeliefert, wo er dann in U-Haft kam. Bei ihm ging es um ca. 500.000 Euro Steuerschuld. Deine Steuerschuld sollte sich also oberhalb dieser Summe bewegen, damit es sich lohnt, auf der Flucht zu sein. Und ein internationaler Haftbefehl wird schon bei deutlich geringeren Schulden ausgestellt. Viel Spaß!
Als sichere Antwort vermag ich Zypern und Malta zu benennen. Sicherlich gibt es auch noch andere EU Länder in denen eine Versteuerung einer Abfindung nicht stattfindet. Nach der derzeitigen Rechtsprechung des BFH zu den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen obliegt in den beiden o.g. Ländern eine Besteuerung in dem jeweiligen Wohnsitzstaat, soweit es sich nicht um eine Geldleistung für eine erbrachte Arbeitsleistung handelt, sondern vielmehr als Entschädigung für den verlustigen Arbeitsplatz handelt.
Rechtsanwalt Wehle /Aachen
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