Alle Fragen von "paule1964"
Alle Antworten von "paule1964"
Gegen einen Unterhaltstitel kann man sich nicht wegen "regelmäßiger Zahlungen weigern", man kann ihn jedoch für die Zukunft sofort anerkennen, wenn man ohnehin bereit ist, den zu leistenden Unterhalt zu entrichten und regelmäßige Zahlungen in geforderter Höhe nachweist. Dann bleibt die Antragsstellerin auf den Kosten des Verfahrens sitzen. Der Titel (i.d.R. ein gerichtl. Urteil) selbst ist Zwangsvollstreckungsvoraussetzung; da Ihr LAG jedoch regelmäßig zahlt, also kein Verzug vorliegt, setzt sich kein Gerichtsvollzieher deswegen aufs Moped.
Es ist hier unklar, um welchen Unterhalt es eigentlich geht (EhegattengetrenntU, ScheidungsU und KindesU?) Eine Berufsausbildung hat der Papa dem Kind zu finanzieren; darüberhinaus ist es Frage des Einzelfalls; die Ex selbst kann doch arbeiten gehen. Wenn nicht, wird ein fingiertes Einkommen geschätzt u. daran der U Ihres LAG berechnet.
Wer haftet für grob fahrlässige Beamtenfehler?
Siehe § 839 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch:
Nett, nicht? Da hat Vater Staat aber seine Diener voll abgesichert. Bei Vorsatz ist die Schadensersatzpflicht des Beamten klar, aber beweisen Sie dieses mal vor Gericht (incl. der gesamten Kausalkette, ob äquivalent oder adäquat).
Noch schöner ist ja, dass der Beamte bei (vom Anspruchsteller festzustellender und im Zweifel zu beweisender) Fahrlässigkeit nur dann haftet, wenn ansonsten keiner vor den Kadi gezerrt werden kann.
Da der Tinnitus selbst naturwissenschaftlich nicht zweifelsfrei zu beweisen ist , würde ich persönlich von einem Prozess (freiwillig werden die verbeamteten Brüder eh nicht zahlen) abraten, es sei denn, Sie wissen nicht wohin mit Ihrem Geld (Sachverständigengutachten über SV-Gutachten) oder Sie haben eine sehr verbraucherfreundliche Rechtsschutzversicherung (der Sie den Anspruch auch erst mal plausibel machen müssen, vgl. Ihre/die ARB).
Good luck!
Wie kann man sich lebenslanges Wohnrecht beim Verkauf oder bei Übereignung einer Immobilie sichern?
Nur, wenn dieses notariell beurkundet und im Grundbuch (beim zuständigen Amtsgericht) eingetragen wird. Notar kostet, Gerichtsgebühren sind Kleingeld.
Mein Problem ist ein gewerblicher Mietvertrag mit fünf Jahren Laufzeit. Komme ich da vorher raus?
Leider nicht, solange nicht im Vertragsverhältnis bzw. in der Mietsache selbst ein Kündigungsgrund liegt. Vertrag ist Vertrag, erst recht im gewerblichen Mietrecht.
Sie sollten jedoch auf jeden Fall fristgemäß (vgl. Vertrag) kündigen, um das Vertragsverhältnis und natürlich die Pflicht zur Entrichtung der Miete ein für alle Mal los zu werden.
Mein Tipp wäre, dass Sie mit Ihrem Vermieter verhandeln, um vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Die meisten sind keine Unmenschen und haben kein Interesse, ihrem Geld hinterher zu rennen. Vielleicht kann Ihr ernst gemeintes Angebot, sich selbst aktiv um potentielle Nachmieter zu kümmern, Ihre Verhandlungsbasis ein wenig verbessern.
Alles Gute und viel Glück!
woher kommt der begriff "knöllchen" (für strafzettel) ?
Vor der "Verdenglischung" unserer Sprache nannte man die ungeliebten Tickets Protokoll, oder -verniedlicht- eben Protoköllchen. Ich meine, es waren die fröhlichen Rheinländer, die dann eben aus dem Protoköllchen das Knöllchen verballhornten. Aber auch die anderen Vermerke, dass Knöllchen von Zusammenknüllen stammen könnte, sind doch zumindest nicht abwegig.