reinerGRAF100
Wie kann man sich lebenslanges Wohnrecht beim Verkauf oder bei Übereignung einer Immobilie sichern?
Antworten (4)
Nur, wenn dieses notariell beurkundet und im Grundbuch (beim zuständigen Amtsgericht) eingetragen wird. Notar kostet, Gerichtsgebühren sind Kleingeld.
So etwas kann im Grundbuch eingetragen werden. Am besten mit einem Notar besprechen. Immer auch Bedingungen hinzufügen: ZUgang zu Türen und Hinterhöfen exakt regeln, Nutzung von Parkplätzen und anderen Außenflächen. Wer zahlt bei Schäden am Haus? Je besser dies alles geregelt ist, desto weniger Streit kann es geben.
Hi,
man muss das lebenslange Wohnrecht für eine bestimmte Immobilie auf jeden Fall schriftlich festhalten. Dazu gehört auch ein Eintrag im Grundbuch. Am besten zieht man einen Notar hinzu, um sich richtig abzusichern. Wichtig ist, dass das Wohnrecht ja auch dann bestehn blebt, wenn jemand fremdes das Haus kauft.
man muss das lebenslange Wohnrecht für eine bestimmte Immobilie auf jeden Fall schriftlich festhalten. Dazu gehört auch ein Eintrag im Grundbuch. Am besten zieht man einen Notar hinzu, um sich richtig abzusichern. Wichtig ist, dass das Wohnrecht ja auch dann bestehn blebt, wenn jemand fremdes das Haus kauft.
Es muss einfach nur inhaltlich in das Vertragewerk übernommen werden und beide Seiten müssen einverstanden sein. Auf jeden Fall solltest du aber zu einem Notar gehen, der alles prüft und dann auch beglaubigt. Dann gibt es später keine bösen Überraschungen.