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Ab 7 Jahren ist man in Deutschland bedingt geschäftsfähig. Das heißt: Im Rahmen vom sogenannten Taschengeld, können Jugendliche bis 18 Jahre "kleinere Anschaffungen" machen. Die Grenzen hierzu sind nicht festgelegt.
Nun ist die Lage die: Es wurde eine Dienstleistung beauftragt (das Tier wurde dem Hufschmied vorgestellt, die notwendigen Arbeiten sind erfolgt). Dementsprechend hat der Schmied einen Anspruch auf Bezahlung seiner Arbeit. Ist dies mit dem Halter des Tieres abgesprochen, so sollte er natürlich die Rechnung zahlen. Im Endeffekt sollte man das Gespräch mit dem Pferdebesitzer suchen. Hat dieser dem Vorstellen des Tieres zugestimmt, muss er auch zahlen. War dieses nicht der Fall, wirst Du wohl oder übel die Kosten vom Taschengeld zahlen oder Deine Eltern für den Beschlag aufkommen müssen.