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Die Frage ist m.E. nicht, ob du "vertragsmündig" bist, sondern wer hier mit wem einen Vertrag geschlossen hat.
Du hast eine Reitbeteiligung? Ist für das Ergebnis nicht entscheidend, würde aber dein Vorgehen erklären.
Wichtig dürfte sein: 1. Kommt der Schmied, wie idR, regelmäßig in den Stall? Dann kennt er auch die Pferde und deren tatsächliche Eigentümer. 2. Haben die Eigentümer dich gebeten, für sie zum Schmied zu gehen? Auf eigene Veranlassung macht das normalerweise keine Reitbeteiligung und keiner, der nicht Eigentümer ist.
Wenn die beiden ersten Vermutungen zutreffen, du also vom Eigentümer gebeten wurdest, den Termin beim Schmied für ihn zu machen und der Schmied wußte, dass es nicht dein Pferd ist, musst du nichts bezahlen. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Rechnung auf deinen Namen ausgestellt wurde.
Allerdings müsste der Schmied dazu gebracht werden, das Geld vom Eigentümer zu verlangen. Du könntest dann in diesem Streit bestätigen, dass du auf dessen Wunsch, letztlich also wie sein Vertreter, gehandelt hast.
Dann kriegt der Schmied sein Geld von ihm, du bist deine Reitbeteiligung vermutlich los.