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Das steht in der Teilungserklärung und kann durchaus unterschiedlich geregelt sein. So gehören die Fenster zwar zwingend zum Gemeinschaftseigentum, die Kosten können trotzdem vom einzelnen Eigentümer zu tragen sein. DAS muss aber dann in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung aufgenommen werden. Einfache Beschlüsse der WEG reichen nicht. Also in der Regel gemeinschaftliches Eigentum und dann auch gemeinschaftlich zu finanzieren.