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renschaef

Wer muss in einer Eigentümergemeinschaft für die Kosten der Fenstererneuerung aufkommen?Die Gemeinschaft oder der einzelne Eigentümer?

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Antworten (2)
frieseltine
Das kommt ganz auf die Fenster an. Müssen Fenster im Gemeinschaftseigentum erneuert werden zahlen alle. Zum Beispiel im Treppenhaus. Geht es aber um die Fenster DEINER Wohnung musst du das selbst zahlen.
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schlaumeier
Das steht in der Teilungserklärung und kann durchaus unterschiedlich geregelt sein. So gehören die Fenster zwar zwingend zum Gemeinschaftseigentum, die Kosten können trotzdem vom einzelnen Eigentümer zu tragen sein. DAS muss aber dann in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung aufgenommen werden. Einfache Beschlüsse der WEG reichen nicht. Also in der Regel gemeinschaftliches Eigentum und dann auch gemeinschaftlich zu finanzieren.
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