Alle Fragen von "Freygeist"
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Mal etwas emotionsloser:
Das Gespräch vorab mit dem Chef bringt's wenn überhaupt nur. Die verschleierte "Erschleichung" wird wohl kaum in ein harmonisches Arbeitsverhältnis übergehen und wahrscheinlich ziemlich schnell bei einem Arbeitsgericht landen. Das kann ja nicht Sinn und Zweck sein wenn man wirklich arbeiten möchte.
Super gute Frage... Zum Zeitpunkt der Vertragsaushandlung war der Sachgrund ja offensichtlich gegeben. Und: Ihr habt Euch beide auf eine Befristung eingelassen.
Ich würde jetzt sagen, dass der Vertrag einfach ausläuft und Du kein Recht auf Entfristung hast - zumal Du ja vorher wahrscheinlich noch nicht dort beschäftigt warst.
Ich würde einfach mal Fragen ob Du den Job weiter machen kannst ohne die "Rechtskeule" dabei zu schwingen :-)
Alternativ: mal einen Arbeitsrechtler fragen.
Viel Glück!
Ziehen sich die coolen Leute aus dem Internet zurück?
Ein Versuch einer ernsthaften These:
Am Anfang gab es nur die "Nerds" - diese fühlten sich verbunden durch das Internet bei ähnlichen Interessen. Dann würde das Internet populär und mit ihm wuchs auch die Anzahl an Leuten die sich darin bewegen. Bis zu dem Moment heute, wo alle das Internet immer in der Tasche haben in Form der Smartphones. Das erklärt die Masse.
Die Qualität, sicher streitbar, nimmt mit der Masse ab. Immer mehr fühlen sich genötigt unnötig etwas zu tweeten und zu kommentieren, hinter einem immer stärker gedachten Schild der Anonymität. Ja... Und so kommt dann auch gerne mal viel Müll dabei heraus.
Mein Fazit: die coolen Leute sind nicht weg, sondern der Rest übertönt sie nur. :-)
Kündigungsfristen bei Geschäftsübernahme
Wenn Du dauerhaft seit 1997 angestellt bist hast Du eine Frist von 6 Monaten, bzw. muss der Arbeitgeber diese Frist einhalten. So zumindest Paragraph 622 BGB.
Die Übernahme spielt an dieser Stelle keine Rolle für das Beschäftigungsverhältnis. Es sei denn - und sowas wird gerne mal gemacht - es wurde mit Dir bei Übernahme ein Änderungsvertrag geschlossen der die Kündigungsfrist vermeintlich regelt... Das wäre dann aber sicher ein Fall für den Arbeitsrechtler.