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Gast

Kündigungsfristen bei Geschäftsübernahme

Guten Tag.
Ich bin seit 01.09.1997 in einem "Festen Arbeitsvertrag" -wöchentliche Arbeitszeit sind 8,5 Std.- im Friseurgewerbe tätig. Am 01.05.2014 erfolgte eine Geschäftsübernahme, da die bisherige Besitzerin aus altersgründen das Geschäft abgegeben hat. Der bestehende Arbeitsvertrag wurde zu den gleichen Bedingungen übernommen.
Die neue Besitzerin kann mich aus Kostengründen nicht länger beschäftigen. Wie ist die Kündigungszeit/Frist durch den jetzigen Arbeitgeber?
MfG Ulla B.H.
Frage beantworten Frage Nummer 3000002716 Frage melden

Antworten (3)
Freygeist
Wenn Du dauerhaft seit 1997 angestellt bist hast Du eine Frist von 6 Monaten, bzw. muss der Arbeitgeber diese Frist einhalten. So zumindest Paragraph 622 BGB.

Die Übernahme spielt an dieser Stelle keine Rolle für das Beschäftigungsverhältnis. Es sei denn - und sowas wird gerne mal gemacht - es wurde mit Dir bei Übernahme ein Änderungsvertrag geschlossen der die Kündigungsfrist vermeintlich regelt... Das wäre dann aber sicher ein Fall für den Arbeitsrechtler.
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Gast
8,5 Std / Woche mal vermutlich Mindestohn...
also da würde ich mir null Gedanken machen über die gestellte Frage.
Neuen Job suchen, und zwar schleunigst.
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hphersel
für mich klingt das aufgrund der Arbeitszeitangabe von 8,5 h / Woche eher nach einem Job auf 450-Euro-Basis. Aber auch dann gelten die gesetzlichen 6 Monate, weil Du mehr als 15 Jahre, aber weniger als 20 Jahre, angestellt warst.
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