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Ulrich Wockelmann

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Wie kann ich mich gegen eine Maßnahme vom Jobcenter wehren?

Je nach Maßnahmeträger können solche Arbeitsgelegenheiten wirklich hilfreich und sinnvoll sein. Persönlich hatte ich vor Jahren in Iserlohn allerdings Pech. Die für mich interessanten Tätigkeiten wurden mir verwehrt. Die AGH damals war jedoch rechtswidrig und ich leitete später eine Wertersatzklage gegen das Jobcenter Märkischer Kreis beim Sozialgericht Dortmund ein. Die gerichtliche Prüfung bestätigte meine Rechtsauffassung unter dem Aktenzeichen S 40 AS 710/12. Über Jahre hatte der Bundesrechnungshof kritisiert, dass Träger Erwerbslose für Pflichtaufgaben wie z.B. Hausmeistertätigkeiten missbrauchen: "Prüfberichte des BRH; Formulare der BA für AGHs" In einem gerichtlichen Vergleich wurden mir für 2 Monate immerhin noch 900,00 € Lohnersatz zugesprochen. Es lohnt sich im Netz zu recherchieren. Die Möglichkeit der Wertersatzklagen hat übrigens das Bundessozialgericht eröffnet. Urteile zum Thema: Wertersatzklagen bei rechtswidrigen Arbeitsgelegenheiten: BSG, 22.08.2013, B 14 AS 75/12 R BSG, 21.12.2012, B 4 AS 32/12 BH BSG , 2011-08-27, B 4 AS 1/10 R BSG, 13.04.2011, B 14 AS 98/10 R BSG, 13.04.2011, B 14 AS 101/10 R