Wie kann ich mich gegen eine Maßnahme vom Jobcenter wehren?
Ich muß eine Maßnahme vom Jobcenter aus machen, 6 Monate lang,
20 Stunden pro Woche für 1,10 EURO Aufwandsentschädigung pro Stunde
und richtig Stress dort, richtige Arbeit geben die einem hier nicht
und ist auch als alleinerziehende Mutter sehr schwer zu finden,
trotz Ganztagsschule, was soll ich machen?
20 Stunden pro Woche für 1,10 EURO Aufwandsentschädigung pro Stunde
und richtig Stress dort, richtige Arbeit geben die einem hier nicht
und ist auch als alleinerziehende Mutter sehr schwer zu finden,
trotz Ganztagsschule, was soll ich machen?
Antworten (22)
Ich hätte da eine echt hammer Idee, wie du es den Typen vom Jobcenter so richtig zeigen kannst. Geh arbeiten. Dann musst du dich nicht vor fremden Menschen rechtfertigen. Ich befürchte allerdings, wenn dir 20 h pro Woche bereits wie Stress vorkommen, ist das reguläre Erwerbsleben schlecht geeignet.
Ist die Frage ernstgemeint??? Es gibt dir die Chance mal wieder was anderes zu sehen, wieder zu arbeiten, und vor allem wird dir das Geld nicht abgezogen. Ich finde schon, dass das Pluspunkte sind... Selber bin ich über genau so einen 1-Euro-Job den ich mir freiwillig geben ließ, wieder ins Berufsleben reingekommen und bekam ein halbes Jahr später sogar eine Festanstellung, wenn auch leider nur halbtags, aber immerhin! In meinem alten Job bei der Bank konnte ich leider nicht mehr Fuß fassen, jetzt habe ich einen Job der in einem völlig anderen Bereich ist, und mir sogar so ein neues Hobby beschert hat...
Wenn die Maßnahme für Sie nicht zumutbar, nicht rechtmäßig ist und für Sie KEINEN SINN ergibt, brauchen Sie die Maßnahme nicht antreten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 14 B 568/08 AS ER) entschied, dass Ihnen dann auch keine Sanktion wegen der Weigerung, diese Maßnahme zu besuchen, erteilt werden darf.
Das LSG Berlin-Brandenburg schrieb: „Einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist die Teilnahme nur an solchen Maßnahmen zuzumuten, die geeignet sind, seine Eingliederung in das Erwerbsleben zu befördern. Die Maßnahmen müssen Kenntnisse vermitteln, deren Erwerb für den Arbeitsuchenden in seiner konkreten Situation sinnvoll ist.“ Man kann davon ausgehen, dass das bei den meisten Maßnahmen nicht der Fall ist. Oder ist es bei Ihnen anders?
Das LSG Berlin-Brandenburg schrieb: „Einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist die Teilnahme nur an solchen Maßnahmen zuzumuten, die geeignet sind, seine Eingliederung in das Erwerbsleben zu befördern. Die Maßnahmen müssen Kenntnisse vermitteln, deren Erwerb für den Arbeitsuchenden in seiner konkreten Situation sinnvoll ist.“ Man kann davon ausgehen, dass das bei den meisten Maßnahmen nicht der Fall ist. Oder ist es bei Ihnen anders?
Ach, übrigens, auch die Länge Ihrer Maßnahme scheint nicht rechtmäßig sein.
Zu Ihrer Information:
"Bricht der Leistungsbezieher eine Eingliederungsmaßnahme ab, weil sie etwa unangemessen lang und damit rechtswidrig ist, kann er deswegen nicht sanktioniert werden. Dies entschied das Sozialgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 3. 4. 2013 (S 42 AS 82/13 ER). Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 2 SGB III darf die Vermittlung von Kenntnissen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Maßnahmeträger die Dauer von 8 WOCHEN nicht überschreiten. Ausnahmsweise darf die Teilnahme an Maßnahmen bei unter 25-Jährigen, deren Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, nach § 16 Abs. 3 SGB II bis zu 12 Wochen dauern."
Mit anderen Worten: Ihre Maßnahme ist mit 6 Monaten rechtswidrig. Sie darf in der Regel nicht länger als 8 Wochen dauern, nur bei Menschen unter 25 Jahren können sie unter gewissen Umständen bis zu 12 Wochen dauern.
Hoffe, es hilft.
Zu Ihrer Information:
"Bricht der Leistungsbezieher eine Eingliederungsmaßnahme ab, weil sie etwa unangemessen lang und damit rechtswidrig ist, kann er deswegen nicht sanktioniert werden. Dies entschied das Sozialgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 3. 4. 2013 (S 42 AS 82/13 ER). Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 2 SGB III darf die Vermittlung von Kenntnissen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Maßnahmeträger die Dauer von 8 WOCHEN nicht überschreiten. Ausnahmsweise darf die Teilnahme an Maßnahmen bei unter 25-Jährigen, deren Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, nach § 16 Abs. 3 SGB II bis zu 12 Wochen dauern."
Mit anderen Worten: Ihre Maßnahme ist mit 6 Monaten rechtswidrig. Sie darf in der Regel nicht länger als 8 Wochen dauern, nur bei Menschen unter 25 Jahren können sie unter gewissen Umständen bis zu 12 Wochen dauern.
Hoffe, es hilft.
Kinder in der Ganztagsschule versorgt?
Richtig Stress aber keine richtige Arbeit?
Und 1,10 sind es ja auch nicht. Es sind alle Leistungen des Jobcenters PLUS 1,10€.
Was soll man machen? --> Arbeiten!
Richtig Stress aber keine richtige Arbeit?
Und 1,10 sind es ja auch nicht. Es sind alle Leistungen des Jobcenters PLUS 1,10€.
Was soll man machen? --> Arbeiten!
Solche Fragen lesen sich zwiespältig wenn man die ganze Woche (40-60Std.) arbeitet und dann auf der Monatsabrechnung die Höhe seiner Sozialbeitrage anschaut.
Sozial und gerecht ist wenn man anderen hilft, Sozialbetrug oder Sozialschmarotzertum ist wenn man die Solidargesellschaft ausnutzt und sich nicht in die Arbeitswelt integrieren lassen möchte.
Wieso sind 20 Std. Arbeit nicht zumutbar?
Wieso soll ich arbeiten und Sie weiter finanzieren?
Sozial und gerecht ist wenn man anderen hilft, Sozialbetrug oder Sozialschmarotzertum ist wenn man die Solidargesellschaft ausnutzt und sich nicht in die Arbeitswelt integrieren lassen möchte.
Wieso sind 20 Std. Arbeit nicht zumutbar?
Wieso soll ich arbeiten und Sie weiter finanzieren?
@starmax
Denkst Du, dass man Schmarotzer in Kategorien einteilen sollte? Die Gesinnung und mangelnden Gemeinsinn haben die Fragestellerin und die Finanzkleptokraten gemeinsam. Die Haltung ist ähnlich beschissen. Die Lebensumstände unterscheiden sich halt. Dumme Schmarotzer sind häufig in der Situation der Fragestellerin, schlaue Schmarotzer sitzen im Bundestag.
Denkst Du, dass man Schmarotzer in Kategorien einteilen sollte? Die Gesinnung und mangelnden Gemeinsinn haben die Fragestellerin und die Finanzkleptokraten gemeinsam. Die Haltung ist ähnlich beschissen. Die Lebensumstände unterscheiden sich halt. Dumme Schmarotzer sind häufig in der Situation der Fragestellerin, schlaue Schmarotzer sitzen im Bundestag.
Klingt nach einer kommunistischen Utopie. Der Mensch ist halt wie er ist. Unvollkommen und egoistisch. Deshalb bleibt es bei der Utopie.
Je nach Maßnahmeträger können solche Arbeitsgelegenheiten wirklich hilfreich und sinnvoll sein.
Persönlich hatte ich vor Jahren in Iserlohn allerdings Pech. Die für mich interessanten Tätigkeiten wurden mir verwehrt. Die AGH damals war jedoch rechtswidrig und ich leitete später eine Wertersatzklage gegen das Jobcenter Märkischer Kreis beim Sozialgericht Dortmund ein. Die gerichtliche Prüfung bestätigte meine Rechtsauffassung unter dem Aktenzeichen S 40 AS 710/12.
Über Jahre hatte der Bundesrechnungshof kritisiert, dass Träger Erwerbslose für Pflichtaufgaben wie z.B. Hausmeistertätigkeiten missbrauchen: "Prüfberichte des BRH; Formulare der BA für AGHs"
In einem gerichtlichen Vergleich wurden mir für 2 Monate immerhin noch 900,00 € Lohnersatz zugesprochen.
Es lohnt sich im Netz zu recherchieren. Die Möglichkeit der Wertersatzklagen hat übrigens das Bundessozialgericht eröffnet.
Urteile zum Thema: Wertersatzklagen bei rechtswidrigen Arbeitsgelegenheiten:
BSG, 22.08.2013, B 14 AS 75/12 R
BSG, 21.12.2012, B 4 AS 32/12 BH
BSG , 2011-08-27, B 4 AS 1/10 R
BSG, 13.04.2011, B 14 AS 98/10 R
BSG, 13.04.2011, B 14 AS 101/10 R
Persönlich hatte ich vor Jahren in Iserlohn allerdings Pech. Die für mich interessanten Tätigkeiten wurden mir verwehrt. Die AGH damals war jedoch rechtswidrig und ich leitete später eine Wertersatzklage gegen das Jobcenter Märkischer Kreis beim Sozialgericht Dortmund ein. Die gerichtliche Prüfung bestätigte meine Rechtsauffassung unter dem Aktenzeichen S 40 AS 710/12.
Über Jahre hatte der Bundesrechnungshof kritisiert, dass Träger Erwerbslose für Pflichtaufgaben wie z.B. Hausmeistertätigkeiten missbrauchen: "Prüfberichte des BRH; Formulare der BA für AGHs"
In einem gerichtlichen Vergleich wurden mir für 2 Monate immerhin noch 900,00 € Lohnersatz zugesprochen.
Es lohnt sich im Netz zu recherchieren. Die Möglichkeit der Wertersatzklagen hat übrigens das Bundessozialgericht eröffnet.
Urteile zum Thema: Wertersatzklagen bei rechtswidrigen Arbeitsgelegenheiten:
BSG, 22.08.2013, B 14 AS 75/12 R
BSG, 21.12.2012, B 4 AS 32/12 BH
BSG , 2011-08-27, B 4 AS 1/10 R
BSG, 13.04.2011, B 14 AS 98/10 R
BSG, 13.04.2011, B 14 AS 101/10 R
Ganz einfach: Zunächst mal antreten, sich dann aber äusserst dumm anstellen, so dass man Sie wieder weg schickt. Anschliessend können Sie weiter auf Kosten der Allgemeinheit leben ohne einen Finger krumm zu machen.
@Ulrich Wockelmann
Gibt es eigentlich einen Studiengang für Leute wie Sie? Fundierte Kenntnisse der rechtlichen Situation scheinen mir häufig mit einer Abneigung für Erwerbsarbeit vergesellschaftet zu sein. Ich hatte mal einen Kumpel, den ich immer Diplom-Arbeitsloser genannt habe, weil er jedes Urteil und jeden Paragraphen geschickt zu nutzen wusste. Nur mit dem Arbeiten hatte er es nicht so.
Gibt es eigentlich einen Studiengang für Leute wie Sie? Fundierte Kenntnisse der rechtlichen Situation scheinen mir häufig mit einer Abneigung für Erwerbsarbeit vergesellschaftet zu sein. Ich hatte mal einen Kumpel, den ich immer Diplom-Arbeitsloser genannt habe, weil er jedes Urteil und jeden Paragraphen geschickt zu nutzen wusste. Nur mit dem Arbeiten hatte er es nicht so.
Falls sich das an mich richtet. Ich muss nachmittags immer arbeiten. Leider. Abends bin ich bei Sozialpornos aber voll am Start.
@Amos
Stimmt, in Syrien liegt es sich nicht so bequem in der Hängematte, weil einem andauernd die Geschosse um die Ohren schießen.
Was kotzt es mich an, dass bald zu jedem Beitrag ein fremdenfeindlicher Kommentar abgelassen werden muss.
Stimmt, in Syrien liegt es sich nicht so bequem in der Hängematte, weil einem andauernd die Geschosse um die Ohren schießen.
Was kotzt es mich an, dass bald zu jedem Beitrag ein fremdenfeindlicher Kommentar abgelassen werden muss.
Also erst mal finde ich das hier über Sozialhilfeempfänger alles ziemlich verallgemeinert wird. Es gibt natürlich die, die einfach nicht wollen. Aber es scheint mir so, als würde man hier zum Beispiel chronisch Erkrankte oder Schwerbehinderte, die keinen Rentenanspruch haben und bei denen die Kasse nicht bereit ist zu zahlen, nicht einmal in Erwägung ziehen. Und falls jetzt irgendwer sagt das sind doch nur ein paar, dann kann ich sagen dass fast jeder von uns in einer Maßnahme steckt, die höchstens 20h die Woche beansprucht. In jeder Klinik, in der ich für laaaange Zeit war, traf das zu.
Da hat es nichts mehr mit "Sozialschmarotzern" zu tun. Ich denke, dass viele vergessen, dass es Menschen gibt, denen keine andere Möglichkeit mehr bleibt und die damit tatsächlich bestraft sind. Allein schon durch die Ortsanwesenheit ist man da mehr als beschränkt.
Aber in diesem Fall hier verstehe ich wirklich nicht das Problem der Mutter. Sie arbeitet 3h am Tag und das ist Stress? Zudem ist das Kind in einer Ganztagsschule und bis 15-16 Uhr weg. Maßnahmen können vielleicht ätzend sein, aber sonderlich beanspruchend sind sie ja wohl nicht. Besonders bei nur 3h.
Außerdem ist das mitunter doch nicht nur irgendeine "blöde Beschäftigung". Auch wenn einem die Arbeit an sich nicht gefällt, erleichtert es auch den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt und somit auch mehr Perspektive.
Und mal ganz ehrlich. Grade als Mutter sollte man doch Vorbild sein und sich zumindest bemühen anstatt sich drücken zu wollen. So kann man doch auch seinem Kind mehr bieten und auch ihm das Leben leichter machen. Als Mutter hat man nicht nur an sein Leben zu denken. Ich finde als engagierte Mutter sollte man da hinter sein. Sagt jetzt nicht, dass die Frau in dem Fall eine schlechte Mutter ist. Aber Grade alleinerziehend sollte man ein größeres Vorbild sein.
Also kurz und knapp. Bei Sozialhilfeempfängern gibt es keine Verallgemeinerung (Scheiß Vorurteil, dass ich mir auch immer wieder anhören kann!!!). Allerdings ist es hier einfach nur ein drücken vor Arbeit.
Und sowas wirft auf uns alle ein schlechtes Bild!!!
Da hat es nichts mehr mit "Sozialschmarotzern" zu tun. Ich denke, dass viele vergessen, dass es Menschen gibt, denen keine andere Möglichkeit mehr bleibt und die damit tatsächlich bestraft sind. Allein schon durch die Ortsanwesenheit ist man da mehr als beschränkt.
Aber in diesem Fall hier verstehe ich wirklich nicht das Problem der Mutter. Sie arbeitet 3h am Tag und das ist Stress? Zudem ist das Kind in einer Ganztagsschule und bis 15-16 Uhr weg. Maßnahmen können vielleicht ätzend sein, aber sonderlich beanspruchend sind sie ja wohl nicht. Besonders bei nur 3h.
Außerdem ist das mitunter doch nicht nur irgendeine "blöde Beschäftigung". Auch wenn einem die Arbeit an sich nicht gefällt, erleichtert es auch den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt und somit auch mehr Perspektive.
Und mal ganz ehrlich. Grade als Mutter sollte man doch Vorbild sein und sich zumindest bemühen anstatt sich drücken zu wollen. So kann man doch auch seinem Kind mehr bieten und auch ihm das Leben leichter machen. Als Mutter hat man nicht nur an sein Leben zu denken. Ich finde als engagierte Mutter sollte man da hinter sein. Sagt jetzt nicht, dass die Frau in dem Fall eine schlechte Mutter ist. Aber Grade alleinerziehend sollte man ein größeres Vorbild sein.
Also kurz und knapp. Bei Sozialhilfeempfängern gibt es keine Verallgemeinerung (Scheiß Vorurteil, dass ich mir auch immer wieder anhören kann!!!). Allerdings ist es hier einfach nur ein drücken vor Arbeit.
Und sowas wirft auf uns alle ein schlechtes Bild!!!
A long, long time ago ... Rechts unten, Windows - Betriebssystem vorausgesetzt, treffen wir auf einen Kalender mitsamt Uhrzeit. Sleep well.
Es ist doch egal wann man antwortet. Auch wenn das Thema hier schon vor längerer Zeit für andere abgehakt ist, lesen andere das hier zum ersten Mal. Und dann ist es doch vollkommen egal wann hier jemand irgendwas postet. Für Leute die das zum ersten Mal lesen ist das Datum, und vor allem die Uhrzeit, vollkommen egal.