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Ist vor Gericht umstritten. Alle halbe Jahr aber wohl kaum, das scheint mir zu oft, sofern kein triftiger Grund für die Häufigkeit vorliegt (das wäre z.B. wenn der Mieter ein Messi, ist und unhygienische Zustände vorherrschen oder ähnliches). Und auf jeden Fall NUR nach vorheriger Absprache.
Der Mieterbund Frankfurt schreibt dazu:
"Umstritten ist, ob dem Vermieter (...) etwa alle zwei (!) Jahre ein Besichtigungsrecht zusteht, um sich vom Zustand der Wohnung zu überzeugen."
Weiter steht da:
Dringt er ohne triftigen Grund (Gefahr im Verzug, z.B. Wasserrohrbruch bei Abwesenheit des Mieters) unangemeldet in die Wohnung ein, darf der Mieter das Schloss auswechseln.
Dringt er gegen den Willen des Mieters ein, ist es Hausfriedensbruch, sofern er vorher keinen entsprechenden Gerichtsbeschluss erwirkt hat.
Hier steht ausführlich wann der Vermieter rein darf und wann nicht:
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Das_Besichtigungsrecht_des_Vermieters.pdf