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Was passiert mit meinem Wohnsitz in Italien?
Die Behauptung, dass man für eine Firmengründung innerhalb der EU für EU - Bürger einen Hauptwohnsitz haben muss, ist schlicht und ergreifend falsch.
Im Rahmen der 2004/38/EU erlassenen Dispositionen seitens des Europarates, bzw. des Parlaments, besteht im Rahmen der Freizügigkeit für UNIONSBÜRGER das sogenannte Niederlassungsrecht. Jeder EU - Bürger hat das Recht, sich in jedem anderen EU - Land niederzulassen und eine Firma zu gründen, ohne seinen (Haupt)Wohnsitz in diesem Land zu haben.
Zu unterscheiden ist dies dann a posteriori mit dem Fall, dass die Freizügigkeitsgrenze von 3 Monaten überschritten wird, wenn man vor Ort dann in der Firma selber tätig sein will / Muss. Für den Akt der Firmengründung an sich ist der Hauptwohnsitz nicht erforderlich.
Dr. Lucio Damiano