Was passiert mit meinem Wohnsitz in Italien?
Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Italien, bin auch italienischer Staatsbürger, wohne aber jetzt aus privaten und beruflichen Gründen in Deutschland. Jetzt müsste ich für die Firmengründung, Kontobeantragung usw. in Deutschland einen Wohnsitz anmelden. Was passiert mit der Anmeldung bzw. dem Wohnsitz in Italien?
Antworten (8)
Nichts. Du musst keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben, um ein Konto zu eröffnen. Allerdings brauchst du einen Hauptwohnsitz hier, um eine deutsche Firma zu gründen.
Ist mir neu,dass man für eine Gewerbeanmeldung bzw. Firmengründung auch den Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss. Nach meinem Kenntnisstand ist es lediglich zwingend erforderlich,dass Du hier eine Betriebsstätte und einen Bevollmächtigen vorweisen kannst. (Aussage meines zuständigen Finanzamtes). Lass mich natürlich auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
bh_roth: So ganz einfach ist es für Ausländer - auch EU-Ausländer - nicht.
Wenn Du keinen Eintrag bei der Schufa hast, kann das mit der Kontoeröffnung dauern.
Denn mit der Eröffnung eines Kontos ist im Allgemeinen die Möglichkeit verbunden - wenn auch im bescheidenen Rahmen - dieses zu überziehen.
Und da will die Bank schon genauer wissen, mit wem Sie es zu tun hat.
Wenn Du keinen Eintrag bei der Schufa hast, kann das mit der Kontoeröffnung dauern.
Denn mit der Eröffnung eines Kontos ist im Allgemeinen die Möglichkeit verbunden - wenn auch im bescheidenen Rahmen - dieses zu überziehen.
Und da will die Bank schon genauer wissen, mit wem Sie es zu tun hat.
Darüber hinaus sind die Banken nach § 3 GwG (Geldwäschegesetz) zur Einhaltung einer Reihe von Maßnahmen gezwungen.
Doch, genau so einfach ist das. Österreich hat ein Bankengesetz, welches dem deutschen nicht nachsteht. Will sagen, alles ist gleich. Und da weiß ich das aus eigener Erfahrung- als Privatkunde. Die Össis haben auch eine "Schufa", wenn sie auch anders heißt. Und ein Ausländer aus der EU braucht lediglich einen Wohnsitz, das kann ein 2.-Wohnsitz sein. Und es macht überhaupt nichts, wenn man keine Kredithistorie bei dem Kreditschutzverband von 1870 (KSV) hat. Keine Historie ist keine schlechte.
Ich vergaß allerdings zu erwähnen, dass, weil die Banken untereinander keine Abfragen machen, es vorteilhaft sein kann, wenn man von seinem Land eine Selbstauskunft mitbringt. Nötig ist sie, sowohl in Deutschland als auch in Österreich nicht.
Ein Ausländer in Deutschland wird für den Anfang kein Dispo bekommen, also nur ein Konto auf Guthabenbasis. Und damit hat er keine Möglichkeit, das Konto nennenswert zu überziehen.
Aber das alles gilt nur für Privatkunden. Der Fragesteller will jedoch eine Firma gründen. Da liegt der Fall anders. ich würde da erst einmal als Privatkunde auftauchen. Das mit der Firma kann man dann immer noch machen, wenn das Konto besteht.
Ich vergaß allerdings zu erwähnen, dass, weil die Banken untereinander keine Abfragen machen, es vorteilhaft sein kann, wenn man von seinem Land eine Selbstauskunft mitbringt. Nötig ist sie, sowohl in Deutschland als auch in Österreich nicht.
Ein Ausländer in Deutschland wird für den Anfang kein Dispo bekommen, also nur ein Konto auf Guthabenbasis. Und damit hat er keine Möglichkeit, das Konto nennenswert zu überziehen.
Aber das alles gilt nur für Privatkunden. Der Fragesteller will jedoch eine Firma gründen. Da liegt der Fall anders. ich würde da erst einmal als Privatkunde auftauchen. Das mit der Firma kann man dann immer noch machen, wenn das Konto besteht.
@Spencer: Du bringst mit Betriebsstätte und Bevollmächtigten zwei Dinge ins Spiel, die ich so aus der Fragestellung nicht entnehmen kann. Damit sieht die Sache dann anders aus. Ich interpretiere allerdings in eine Frage nichts hinein.
"Allerdings brauchst du einen Hauptwohnsitz hier, um eine deutsche Firma zu gründen."
Diese Antwort von Dir erschien mir etwas zweifelhaft. Woher hast Du diese Information? Kann auch sein,dass ich diesbezüglich nicht auf dem neusten Stand bin.
Diese Antwort von Dir erschien mir etwas zweifelhaft. Woher hast Du diese Information? Kann auch sein,dass ich diesbezüglich nicht auf dem neusten Stand bin.
Die Behauptung, dass man für eine Firmengründung innerhalb der EU für EU - Bürger einen Hauptwohnsitz haben muss, ist schlicht und ergreifend falsch.
Im Rahmen der 2004/38/EU erlassenen Dispositionen seitens des Europarates, bzw. des Parlaments, besteht im Rahmen der Freizügigkeit für UNIONSBÜRGER das sogenannte Niederlassungsrecht. Jeder EU - Bürger hat das Recht, sich in jedem anderen EU - Land niederzulassen und eine Firma zu gründen, ohne seinen (Haupt)Wohnsitz in diesem Land zu haben.
Zu unterscheiden ist dies dann a posteriori mit dem Fall, dass die Freizügigkeitsgrenze von 3 Monaten überschritten wird, wenn man vor Ort dann in der Firma selber tätig sein will / Muss. Für den Akt der Firmengründung an sich ist der Hauptwohnsitz nicht erforderlich.
Dr. Lucio Damiano
Im Rahmen der 2004/38/EU erlassenen Dispositionen seitens des Europarates, bzw. des Parlaments, besteht im Rahmen der Freizügigkeit für UNIONSBÜRGER das sogenannte Niederlassungsrecht. Jeder EU - Bürger hat das Recht, sich in jedem anderen EU - Land niederzulassen und eine Firma zu gründen, ohne seinen (Haupt)Wohnsitz in diesem Land zu haben.
Zu unterscheiden ist dies dann a posteriori mit dem Fall, dass die Freizügigkeitsgrenze von 3 Monaten überschritten wird, wenn man vor Ort dann in der Firma selber tätig sein will / Muss. Für den Akt der Firmengründung an sich ist der Hauptwohnsitz nicht erforderlich.
Dr. Lucio Damiano