Alle Fragen von "Proff_84"
Alle Antworten von "Proff_84"
Hallo,
Es ist in der Tat so - und durch Rechtsprechung belegbar (googlen) - dass man eine Garage nutzen muss. Wer kein Kraftfahrzeug besitzt, kann keines in der Garage abstellen. Wer aber eines hat, muss die Garage nutzen. Bußgelder von 500,00 € sind dabei gerichtlich als zulässig erklärt worden. Die Pflicht ergibt sich aus dem Baurecht. Eine Garage hat einen Zeck, zu dem sie errichtet und baulich genehmigt wurde. Wer sie zweckentfremdet muss ein Bußgeld zahlen oder die Garage abreißen. Ging erst Anfang 2015 durch die Medien. Bei den Stellplätzen ist es ähnlich. Das Baurecht regelt Anzahl und Größe sowie Abstand zum Nachbarn. Wer sie zweckentfremdet zahlt auch hier. Aber zweckentfremdet heißt nicht, dass nicht mein Besuch seinen Porsche in die Garage und ich meinen Polo an die Straße stellen darf. Oder ich stelle mein Auto weg, da der Besuch gehbehindert ist. Welches Auto parkt ist egal. Aber der Stellplatz und die Garage müssen zeitgleich benutzt sein. Irrelevant ist auch, wenn die Garage leer ist, man aber nachweisen kann, dass zum Beispiel das neuste Auto (ein anderes Auto) kurzzeitig in Benutzung ist und nach der Rückkehr eben die dafür vorgesehene Garage benutzen wird. Dann droht kein Bußgeld. Wer fünf Autos aber nur zwei Garagen und einen Stellplatz hat, muss öffentlich ausweichen, selbst wenn mal eine Garage frei ist.
Oben Gesagtes ist keine Meinung, sondern rechtlich überprüft und gerichtlich entschieden worden.