Zwang zur Stellplatznutzung?
Wir haben einen Stellplatz vor unserem Haus auf dem eigenen Grundstück. Wenn wir Besuch erwarten, parken wir unseren Wagen oftmals zuvor um und stellen unseren Wagen ggü. unserem Haus auf einem öffentlichen Parkplatz ab, damit unser Besuch nicht nach einem Parkplatz suchen muss. Dieses nervt offensichtlich die Mieter von ggü.. Einer behauptete nun, dass, wenn man einen eigenen Stellplatz habe, verpflichtet sei, diesen auch zu nutzen. Als ich meinte, dass das Quatsch sei und schließlich jeder jederzeit öffentliche Parkplätze nutzen könne, sagte er, dass dem nicht so sei. Unsere Stadtverwaltung habe eine andere Nachbarin aufgefordert, ihren Wagen zu entfernen und bei sich auf ihrem Stellplatz zu parken, als sie ihn 3 Wochen lang auf den öffentlichen Parkplätzen geparkt habe und er dieses bei der Stadtverwaltung angezeigt habe. Habe ich Recht, dass das alles Quatsch ist, was er erzählt zumindest, wenn es sich um ein Parken von ein paar Stunden bzw. vielleicht auch mal von ein paar Tagen handelt?
Antworten (52)
So lange du nicht im absoluten Parkverbot oder einem anderen privaten Stellplatz stehst kannst du dein Auto parken wo du willst.
Eine Pflicht zur Stellplatznutzung gibt es nicht.
Es ist wie Coredlier schreibt. Man kann parken wo man möchte, solange man nicht gegen Verkehrsregeln verstößt.
Also ja, sie haben Recht damit, daß das Quatsch von den Nachbarn ist.
Es ist wie Coredlier schreibt. Man kann parken wo man möchte, solange man nicht gegen Verkehrsregeln verstößt.
Also ja, sie haben Recht damit, daß das Quatsch von den Nachbarn ist.
Wenn man nur umparkt, damit der Besuch dort parken kann, dann wird er doch genutzt. Nämlich vom Besuch. Andernfalls würde der Besuch halt den anderen Parkplatz nutzen.
Dass man einen vorhandenen Parkplatz nach Möglichkeit nutzt und nicht unnötig woanders evtl.knappen Parkplatz blockiert, wäre dann eher eine Frage der Rücksichtname.
Dass man einen vorhandenen Parkplatz nach Möglichkeit nutzt und nicht unnötig woanders evtl.knappen Parkplatz blockiert, wäre dann eher eine Frage der Rücksichtname.
Dass das Quatsch ist, kann man schon daran erkennen, dass man seine Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum parken muss, wenn man mehr Fahrzeuge als Stellplätze besitzt.
Auf Grundlage meist kommunaler Stellplatzsatzungen fordern die zuständigen Baurechtsbehörden bei der Errichtung, dem Umbau oder der Umnutzung von Gebäuden die Errichtung von baurechtlich notwendigen Abstellplätzen für PKW, wozu auch Garagen zählen. Diese Anzahl von Stellplätzen ist mindestens herzustellen und darf nicht dauerhaft für andere Zwecke genutzt werden. Der Zwang, ein Fahrzeug darauf abzustellen, besteht eindeutig nicht.
Du bist meines Wissens nur verpflichtet, Deinen Stellplatz zu nutzen, um zu verhindern, dass Du Parkraum der Stadt blockierst. Da das aber bei Dir nicht der Fall ist und nur temporär ein öffentlicher Parkplatz besetzt wird von Dir, ist das also Humbug, was Dein Nachbar von sich gibt.
Anders verhält es sich bei Garagen. Wer eine Garage und ein Auto besitzt, ist verpflichtet, sein Auto dort auch unterzustellen. Die Garage darf also nicht mit Gerümpel vollgestopft werden, und man parkt sein Auto auf der Straße/öffentlicher Parkplatz.
Das war zwar nicht der Kern der Frage, ist aber, denke ich, erwähnenswert. :)
Anders verhält es sich bei Garagen. Wer eine Garage und ein Auto besitzt, ist verpflichtet, sein Auto dort auch unterzustellen. Die Garage darf also nicht mit Gerümpel vollgestopft werden, und man parkt sein Auto auf der Straße/öffentlicher Parkplatz.
Das war zwar nicht der Kern der Frage, ist aber, denke ich, erwähnenswert. :)
Cybermama, die Behauptung, man müsse seine Garage benutzen, bezweifle ich. Hast du dafür einen Beweis oder ist das deine Meinung ?
@cybermama: Das ist m. M. nach fehlinterpretiert. Eine Autogarage darf nicht mit Müll oder anderen Dingen vollgestellt sein. Sie muss dem Einstellen von Pkw dienen, und darf nicht als Speicher herhalten. Soweit richtig. Es besteht aber keine Verpflichtung, in diese Garage auch mein Auto zu fahren. Ich kann diese Garage auch einfach leer stehen lassen. Ich darf sie nur nicht zweckentfremden.
Was wäre jetzt im weitesten Sinne unter Zweckentfremden zu verstehen????
temporärer Lagerraum, Lagerraum oder Müllraum????
Und wenn ich kein Auto hab, als Leerraum oder Fahrradabstellplatz???
temporärer Lagerraum, Lagerraum oder Müllraum????
Und wenn ich kein Auto hab, als Leerraum oder Fahrradabstellplatz???
Wenn du dort deine Fahrräder abstellst, dann ist das dem Zweck einer Garage entsprechend. Sie als zusätzlichen Kellerraum zu nutzen, nicht. Die zweckentfremdete Nutzung ist eine Ordnungswidrigkeit. Darauf wird auch in den Nutzungsordnungen von Garagenanlagen hingeweisen.
Dann wird dir auferlegt, ein Auto zu kaufen. Andernfalls wird die Garage abgerissen. Die Kosten hierfür hast du zu tragen und das anfallende Bußgeld auch.
Danke Skorti.
Es gibt die Garagenverordnung, in der auch aufgezeigt wird, dass die Garage zur Entlastung des öffentlichen Parkraums dient und - mitunter ausschließlich für Pkw - genutzt werden darf.
Was da noch rein darf, unterscheiddet sich - wie üblich- von Bundesland zu Bundesland.
Es gibt die Garagenverordnung, in der auch aufgezeigt wird, dass die Garage zur Entlastung des öffentlichen Parkraums dient und - mitunter ausschließlich für Pkw - genutzt werden darf.
Was da noch rein darf, unterscheiddet sich - wie üblich- von Bundesland zu Bundesland.
Gibt beim Guggeln auch reichlich Urteile zur Stellplatznutzung.
Klagegrund ist meist die zweckentfremdende Nutzung eines Stellplatzes, aber Urteilsbegründung enthält meist die Aussage, dass eine Garage und ein Stellplatz, wenn durch die Stadt vorgeschrieben auch genutzt werden muss.
Klagegrund ist meist die zweckentfremdende Nutzung eines Stellplatzes, aber Urteilsbegründung enthält meist die Aussage, dass eine Garage und ein Stellplatz, wenn durch die Stadt vorgeschrieben auch genutzt werden muss.
Die Antwort von bh um 14:45 ist schon erschöpfend. Ein Zwang, das Kfz in der Garage zu parken besteht nicht. Es sind auch keine Sanktionen vorgesehen, wenn man die Garage einfach leer lässt. Nur zweckentfremden darf man sie nicht. Völlig irre Vorschrift.
Elfigy
Ich finde die Vorschrift nicht irre. Bevor du die Garage leerstehen lässt, wirst du normalerweise dein Auto dort auch parken. Wenn allerdings allerlei gerümpel drin steht, geht das möglicherweise gar nicht mehr.
Ich finde die Vorschrift nicht irre. Bevor du die Garage leerstehen lässt, wirst du normalerweise dein Auto dort auch parken. Wenn allerdings allerlei gerümpel drin steht, geht das möglicherweise gar nicht mehr.
@Opal: Das Thema war kürzlich im Fernsehen. Da kam die Polizei und hat die Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Als mehrfach ausgezeichneter Denunziant kannst du dich auch vertrauensvoll an das Ordnungsamt wenden. Um der Sache mehr Gewicht zu verleihen, kannst du noch auf die Möglichkeit hinweisen, dass in der Garage brennbare Stoffe gelagert werden.
bh, das mit den brennbaren Stoffen werd ich prüfen hahaha aber dann gibts einen. Dank für den Tip hehehh
Die Garagenvordnungen der einzelnen Bundesländer regeln unter anderem die Größe, die Anordnung, die Anfahrbarkeit und die Neigung von Stellplätzen sowie deren Zufahrten und Fahrgassen, innerhalb und ausserhalb von Garagen. Baurechtlich notwenige Stellplätze können in der Regel, sofern z.B. ein Bebauungsplan nicht anderes vorgibt, als Stellplätze im Freien oder in Garagen hergestellt werden. Weder aus der Garagen- und Stellplatzverordnung, die ausschließlich öffentlich rechtliche Anfoderungen aus dem Baurecht vorgibt, noch aus einer anderen gesetzlichen Regelung läst sich eine Pflicht ableiten, sein Fahrzeug auf einem eigenen Stellplatz oder in der eigenen Garage abzustellen.
Wenn die Garage oder der Stellplatz ausreichend groß sind, kann man in den meisten Bundesländern den über das baurechtlich erforderliche Maß vorhandenen Platz oder Raum anderweitig nutzen, sofern insbesondere Anforderungen des Brandschutzes dadurch nicht tangiert werden, welche bei Einzelgaragen und Einzelstellplätzen jedoch meist nicht relevant sind. Die Bauordnungen einiger weniger Bundesländer, z.B. die hessische Bauordnung erlauben jedoch keine zweckfremde Nutzung.
Wenn die Garage oder der Stellplatz ausreichend groß sind, kann man in den meisten Bundesländern den über das baurechtlich erforderliche Maß vorhandenen Platz oder Raum anderweitig nutzen, sofern insbesondere Anforderungen des Brandschutzes dadurch nicht tangiert werden, welche bei Einzelgaragen und Einzelstellplätzen jedoch meist nicht relevant sind. Die Bauordnungen einiger weniger Bundesländer, z.B. die hessische Bauordnung erlauben jedoch keine zweckfremde Nutzung.
Ich finde solche Vorschriften sind eine Frechheit.
Ich will ja , und ich mache es auch, mein Auto in die Garage stellen. Aber es ist meine Garage und was ich darin lagere, will ich selbst bestimmen.
Ganz davon abgesehen, dass die DoppelGarage auch doppelt tief ist, extra damit man darin allerhand Gerätschaften und Räder unterbringen kann. Das ist typisch Deutschland, für alles Vorschriften , Vorschriften. Diese nicht zu beachten, ist eine meiner Lieblingsbeschäftigungen, wenn ich sie sinnlos finde . :-)
Ich will ja , und ich mache es auch, mein Auto in die Garage stellen. Aber es ist meine Garage und was ich darin lagere, will ich selbst bestimmen.
Ganz davon abgesehen, dass die DoppelGarage auch doppelt tief ist, extra damit man darin allerhand Gerätschaften und Räder unterbringen kann. Das ist typisch Deutschland, für alles Vorschriften , Vorschriften. Diese nicht zu beachten, ist eine meiner Lieblingsbeschäftigungen, wenn ich sie sinnlos finde . :-)
In Wohngebieten mit knappem Parkraum gibt es tatsächlich eine Vorschrift, die besagt, dass ein vorhandener Stellplatz/vorhandene Garage genutzt werden muss. Dies regelt allerdings die Gemeindeordnung. Einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen.
Für den ruhenden Verkehr ist übrigens in erster Linie das Ordnungsamt zuständig (sofern keine Gefahr besteht). Bei uns im Ort z. B. kümmert sich die Polizei gar nicht erst um Falschparker, es sei denn sie werden extra gerufen.
Für den ruhenden Verkehr ist übrigens in erster Linie das Ordnungsamt zuständig (sofern keine Gefahr besteht). Bei uns im Ort z. B. kümmert sich die Polizei gar nicht erst um Falschparker, es sei denn sie werden extra gerufen.
Ruhig Blut, liebe Elfy. Mit deiner Garage (oder Garagen), die an deinem privaten Haus steht, vielleicht darin integriert ist, kannst du machen, was du willst. Da kann dir niemand hineinpfuschen. Die zweckgebundene Nutzung gilt für Garagenanlagen. Das hat mit deinen Garagen nichts zu tun.
da muss ich mich gleich mal erkundigen, ob ich eine Belohnung bekomme, wenn ich elfigy anschwärze ;)
Ich pfeif auf solche Verordnungen ! Sowas hirnrissiges beachte ich gar nicht. Und ich habe auch noch ca. 2 kilo Schwarzpulver, verteilt in Feuerwerkskörpern in der Garage. Und diverse Gartengifte. Die Mülleimer und den Hochdruckreiniger usw. usw. Putzgerätschaften und Gartengeräte. Und das bleibt alles da.
Hoffentlich liest das Opal nicht. Der sucht schon eine Möglichkeit, dich wegen nicht sachgemäßer Garagennutzung anzuschwärzen.
Opal hat seinen Nachbarn im Visier.
Bei mir ist es Zombijäger. Aber mit dem werde ich auch fertig.
Wir haben ausserdem noch eine Hecke, die unter Naturschutz stand, gerodet und ein größeres Gartenhaus direkt auf die Grundstücksgrenze gestellt. Und was ist passiert ? Nix ! Man darf sich nicht gleich immer in die Hose machen.
Bei mir ist es Zombijäger. Aber mit dem werde ich auch fertig.
Wir haben ausserdem noch eine Hecke, die unter Naturschutz stand, gerodet und ein größeres Gartenhaus direkt auf die Grundstücksgrenze gestellt. Und was ist passiert ? Nix ! Man darf sich nicht gleich immer in die Hose machen.
elfigy, eines bleibt Dir allerdings unbenommen: Dein doch etwas sonderbares Rechtsverständnis!!
Es ist schon richtig: wir sind ein in der Tat über reglementiertes Land; allerdings sind nicht alle Regeln - Gesetze, Verordnungen - sinnlos: die Verordnungen Garagen betreffend sind es - vor allem in Anbetracht des allgemeinen Parkplatz-Notstandes - sicherlich nicht!
Es ist schon richtig: wir sind ein in der Tat über reglementiertes Land; allerdings sind nicht alle Regeln - Gesetze, Verordnungen - sinnlos: die Verordnungen Garagen betreffend sind es - vor allem in Anbetracht des allgemeinen Parkplatz-Notstandes - sicherlich nicht!
Nicht alle user hier leben in einer Großstadt. In einer Großstadt wie Berlin/Hamburg/München etc. ist man in der Tat verpflichtet, sein Auto in die Garage zu stellen, sofern eine vorhanden ist, um öffentlichen Parkraum weniger zu belasten.
In kleinen Gemeinden, Dörfern oder so fällt das weniger ins Gewicht.
DENNOCH: In Garagen dürfen nur Kraftfahrzeuge.
Fahrräder sind an der Wand zu befestigen, sodass jeder Zeit ein Fahrzeug untergestellt werden kann. Abhängig von der Größe der Garage dürfen nur begrenzte Mengen an Benzin/Diesel untergebracht werden. Alles nachzulesen in der Garagenverordnung.
Ich selbst lebe in einer Kleinstadt und habe einen Stellplatz. Neben mir hat mein Vermieter einen E-Zigaretten-Laden. Dieser fordert mich immer wieder auf, meinen Pkw nicht zu weit rechts oder links von meinem Stellplatz zu parken, obwohl es keine sichtbare Begrenzung gibt. Oft komme ich nach Hause und mein Stellplatz ist mit einem Pkw eines seiner Kunden belegt. DAS kümmert ihn anscheinend einen Scheiß!
Ähnliches Problem wie beim Fragesteller. Lösung: Keine!
In kleinen Gemeinden, Dörfern oder so fällt das weniger ins Gewicht.
DENNOCH: In Garagen dürfen nur Kraftfahrzeuge.
Fahrräder sind an der Wand zu befestigen, sodass jeder Zeit ein Fahrzeug untergestellt werden kann. Abhängig von der Größe der Garage dürfen nur begrenzte Mengen an Benzin/Diesel untergebracht werden. Alles nachzulesen in der Garagenverordnung.
Ich selbst lebe in einer Kleinstadt und habe einen Stellplatz. Neben mir hat mein Vermieter einen E-Zigaretten-Laden. Dieser fordert mich immer wieder auf, meinen Pkw nicht zu weit rechts oder links von meinem Stellplatz zu parken, obwohl es keine sichtbare Begrenzung gibt. Oft komme ich nach Hause und mein Stellplatz ist mit einem Pkw eines seiner Kunden belegt. DAS kümmert ihn anscheinend einen Scheiß!
Ähnliches Problem wie beim Fragesteller. Lösung: Keine!
Ja schau mal sqf. Wenn ich in einer Gegend mit Parkplatznot wohnen würde, würde ich meine Garage nicht anderweitig vollstellen. Nur so weit, daß auch mein Auto noch Platz hat. Außerdem ist es in der Garage sowieso besser, im Winter wie auch im Sommer.
Ich mißachte ausschließlich hirnrissige Vorschriften, die von schwachsinnigen, unterbezahlten Schreibtischtätern gemacht wurden. Im übrigen bin ich ein eifriger Verfechter des Rechtstaates.
Ich mißachte ausschließlich hirnrissige Vorschriften, die von schwachsinnigen, unterbezahlten Schreibtischtätern gemacht wurden. Im übrigen bin ich ein eifriger Verfechter des Rechtstaates.
elfigy, ich wohne in einer Gemeinde in Südhessen mit etwa 5500 Einwohnern.
In unserer Straße sind kaum Parkplätze zu finden, da jeder die meisten Einwohner keine Lust haben - m.a.W. zu faul sind - ihr Auto in ihrem Hof zu parken.
Deshalb gibt es - insbesondere, weil auch ein Metzger, dessen Angestellte natürlich auch auf der Straße parken, seinen Laden in der Straße - hat, für die Anwohner kaum noch Parkplätze vor ihren Häusern.
In unserer Straße sind kaum Parkplätze zu finden, da jeder die meisten Einwohner keine Lust haben - m.a.W. zu faul sind - ihr Auto in ihrem Hof zu parken.
Deshalb gibt es - insbesondere, weil auch ein Metzger, dessen Angestellte natürlich auch auf der Straße parken, seinen Laden in der Straße - hat, für die Anwohner kaum noch Parkplätze vor ihren Häusern.
sqf ich versichere dir mein aufrichtiges Mitgefühl für diesen Zustand. Das ist wirklich schrecklich.
Keine Ahnung, wo Du wohnst, ing, aber probiere es einfach aus. Hast Du eine Garage, die leer steht (also ohne Fahrzeug oder mit Gerümpel), und Du parkst die Straße zu... zudem hast Du noch nen streitsüchtigen Nachbarn... bald hast Du Besuch vom Ordnungsamt. Versprochen!
Nicht nur wegen der vollgerümpelten Garage wird es ein Knöllchen geben. Ich hab es erlebt! Doppelgarage in NRW. Eine mit Pkw, eine ohne. Mein Auto auf der Straße geparkt, genügend Platz in der Garage. Bei einer Veranstaltung in der Stadt wurde ich ermittelt als Halter des Pkw und aufgefordert, meinen Wagen in die Garage zu stellen.
So isses!
Nicht nur wegen der vollgerümpelten Garage wird es ein Knöllchen geben. Ich hab es erlebt! Doppelgarage in NRW. Eine mit Pkw, eine ohne. Mein Auto auf der Straße geparkt, genügend Platz in der Garage. Bei einer Veranstaltung in der Stadt wurde ich ermittelt als Halter des Pkw und aufgefordert, meinen Wagen in die Garage zu stellen.
So isses!
BOAH! In Berlin z.B. ist garkeine Veranstaltung vonnöten, um mehr Platz zu fordern! Haste ne Garage und parkst dauerhaft vor dem Haus oder in der Straße, ergibt sich die von mir eben beschriebene Situation von alleine.
Egal jetzt. Du hast Recht und ich meinen Stellplatz!
Egal jetzt. Du hast Recht und ich meinen Stellplatz!
Wo Ordnung sein soll, soll Ordnung sein.
Mir hat das Amt die Tage Ordnungs- und Bußgeld angedroht nur weil mein Perso nen halbes Jahr abgelaufen war.
Mir hat das Amt die Tage Ordnungs- und Bußgeld angedroht nur weil mein Perso nen halbes Jahr abgelaufen war.
Pfff... Du wohnst ja in ner pingeligen Gemeinde!
Ich war schon 2 Jahre nicht angemeldet. Hat keine Sau interessiert! Schon alles merkwürdig in unserer Bananenrepublik!
Ich war schon 2 Jahre nicht angemeldet. Hat keine Sau interessiert! Schon alles merkwürdig in unserer Bananenrepublik!
Fragen über Fragen ...
Was macht eigentlich der Bruno, Ex-Freund von der Jutta Speidel? Der hat ja bekanntlich überhaupt kein Auto, sondern nur eine Espresso-Maschine für die italienischen Momente im Leben. Wenn der sich nun ein Haus kauft mit einer Doppelgarage - oder darf der das garnicht kaufen? Oder, wie mir passiert - im ländlichen Südhessischen: Doppelgarage, aber das zunächst einzige Auto passt in keine (die sind über Eck angeordnet und somit verschieden lang ...) - hab' ich draußen geparkt. Die hatten Glück - es hat nie einer was gesagt. Zunächst war da auch reichlich Platz. Dann wurde gegenüber ein großes Mehrfamilienhaus gebaut - mit etlichen Stellplätzen, die allerdings auch nie ausreichten. Aber dann sind wir weggezogen - nicht deswegen, übrigens.
Wo wir jetzt wohnen, haben wir eine Doppel-Ex-Garage im Haus und eine Doppel-Garage daneben, einen mehr oder weniger ausgewiesenen Stellplatz daneben und Platz für rund ein Dutzend weitere Autos, wenn wir beim Einparken ein wenig dirigieren. Und dann machen wir dahinter das Gartentor zu und nichts steht auf der Straße. Richtig, das ist nicht mehr in Deutschland ...
Was macht eigentlich der Bruno, Ex-Freund von der Jutta Speidel? Der hat ja bekanntlich überhaupt kein Auto, sondern nur eine Espresso-Maschine für die italienischen Momente im Leben. Wenn der sich nun ein Haus kauft mit einer Doppelgarage - oder darf der das garnicht kaufen? Oder, wie mir passiert - im ländlichen Südhessischen: Doppelgarage, aber das zunächst einzige Auto passt in keine (die sind über Eck angeordnet und somit verschieden lang ...) - hab' ich draußen geparkt. Die hatten Glück - es hat nie einer was gesagt. Zunächst war da auch reichlich Platz. Dann wurde gegenüber ein großes Mehrfamilienhaus gebaut - mit etlichen Stellplätzen, die allerdings auch nie ausreichten. Aber dann sind wir weggezogen - nicht deswegen, übrigens.
Wo wir jetzt wohnen, haben wir eine Doppel-Ex-Garage im Haus und eine Doppel-Garage daneben, einen mehr oder weniger ausgewiesenen Stellplatz daneben und Platz für rund ein Dutzend weitere Autos, wenn wir beim Einparken ein wenig dirigieren. Und dann machen wir dahinter das Gartentor zu und nichts steht auf der Straße. Richtig, das ist nicht mehr in Deutschland ...
Zitat: "Platz für rund ein Dutzend weitere Autos, wenn wir beim Einparken ein wenig dirigieren."
Yep, so ein kleines Grundstück hatte ich früher auch mal.
Yep, so ein kleines Grundstück hatte ich früher auch mal.
@bh -
ja, die Hauptsorge ist dabei, daß jemand zu weit fährt und sein Auto in den Pool versenkt. Der liegt nämlich etwas höher und ist so im Scheinwerferlicht nicht gut zu sehen. Und manche Gäste wollen rückwärts auf den Rasen fahren, damit sie sich später bei der Abreise nicht so sehr konzentrieren müssen. Und im Rückspiegel sieht man den Pool nie!
(Übrigens - falls jetzt einer neidisch wird, diese Liegenschaft (ca. 2000 qm) hat uns 1995 den Gegenwert von gut 30000 Euro gekostet. War also alles nicht so teuer - und das Ordnungsamt ist weit ...)
ja, die Hauptsorge ist dabei, daß jemand zu weit fährt und sein Auto in den Pool versenkt. Der liegt nämlich etwas höher und ist so im Scheinwerferlicht nicht gut zu sehen. Und manche Gäste wollen rückwärts auf den Rasen fahren, damit sie sich später bei der Abreise nicht so sehr konzentrieren müssen. Und im Rückspiegel sieht man den Pool nie!
(Übrigens - falls jetzt einer neidisch wird, diese Liegenschaft (ca. 2000 qm) hat uns 1995 den Gegenwert von gut 30000 Euro gekostet. War also alles nicht so teuer - und das Ordnungsamt ist weit ...)
Da fällt mir nur noch "Maschendrahtzaun" ein. Anscheinend muss man seinen Stellplatz schon deshalb dauernutzen, damit einen kein Nachbar bei der Garagen- und Stellplatzbehörde anzeigt. Ich würde halt in aller Gemütsruhe meinen Besuch weiterhin auf meinem Stellplatz parken lassen und den Blockwarten ihren Spaß am Aufregen gönnen. Wenn es der Stellplatz nicht ist, ist es eben was anderes, was denen nicht passt. So what!
Hallo,
Es ist in der Tat so - und durch Rechtsprechung belegbar (googlen) - dass man eine Garage nutzen muss. Wer kein Kraftfahrzeug besitzt, kann keines in der Garage abstellen. Wer aber eines hat, muss die Garage nutzen. Bußgelder von 500,00 € sind dabei gerichtlich als zulässig erklärt worden. Die Pflicht ergibt sich aus dem Baurecht. Eine Garage hat einen Zeck, zu dem sie errichtet und baulich genehmigt wurde. Wer sie zweckentfremdet muss ein Bußgeld zahlen oder die Garage abreißen. Ging erst Anfang 2015 durch die Medien. Bei den Stellplätzen ist es ähnlich. Das Baurecht regelt Anzahl und Größe sowie Abstand zum Nachbarn. Wer sie zweckentfremdet zahlt auch hier. Aber zweckentfremdet heißt nicht, dass nicht mein Besuch seinen Porsche in die Garage und ich meinen Polo an die Straße stellen darf. Oder ich stelle mein Auto weg, da der Besuch gehbehindert ist. Welches Auto parkt ist egal. Aber der Stellplatz und die Garage müssen zeitgleich benutzt sein. Irrelevant ist auch, wenn die Garage leer ist, man aber nachweisen kann, dass zum Beispiel das neuste Auto (ein anderes Auto) kurzzeitig in Benutzung ist und nach der Rückkehr eben die dafür vorgesehene Garage benutzen wird. Dann droht kein Bußgeld. Wer fünf Autos aber nur zwei Garagen und einen Stellplatz hat, muss öffentlich ausweichen, selbst wenn mal eine Garage frei ist.
Oben Gesagtes ist keine Meinung, sondern rechtlich überprüft und gerichtlich entschieden worden.
Es ist in der Tat so - und durch Rechtsprechung belegbar (googlen) - dass man eine Garage nutzen muss. Wer kein Kraftfahrzeug besitzt, kann keines in der Garage abstellen. Wer aber eines hat, muss die Garage nutzen. Bußgelder von 500,00 € sind dabei gerichtlich als zulässig erklärt worden. Die Pflicht ergibt sich aus dem Baurecht. Eine Garage hat einen Zeck, zu dem sie errichtet und baulich genehmigt wurde. Wer sie zweckentfremdet muss ein Bußgeld zahlen oder die Garage abreißen. Ging erst Anfang 2015 durch die Medien. Bei den Stellplätzen ist es ähnlich. Das Baurecht regelt Anzahl und Größe sowie Abstand zum Nachbarn. Wer sie zweckentfremdet zahlt auch hier. Aber zweckentfremdet heißt nicht, dass nicht mein Besuch seinen Porsche in die Garage und ich meinen Polo an die Straße stellen darf. Oder ich stelle mein Auto weg, da der Besuch gehbehindert ist. Welches Auto parkt ist egal. Aber der Stellplatz und die Garage müssen zeitgleich benutzt sein. Irrelevant ist auch, wenn die Garage leer ist, man aber nachweisen kann, dass zum Beispiel das neuste Auto (ein anderes Auto) kurzzeitig in Benutzung ist und nach der Rückkehr eben die dafür vorgesehene Garage benutzen wird. Dann droht kein Bußgeld. Wer fünf Autos aber nur zwei Garagen und einen Stellplatz hat, muss öffentlich ausweichen, selbst wenn mal eine Garage frei ist.
Oben Gesagtes ist keine Meinung, sondern rechtlich überprüft und gerichtlich entschieden worden.
Hallo Proff_84,
da du dich rechtlich in diesen Fragen gut auszukennen scheinst, hätte ich mal eine Frage.
Es gibt unterhalb meines Grundstücks eine Sackgasse, an der vor einigen Jahren ein Parkverbot für die Anwohner erlassen wurde, weil die Straße so eng ist, dass keine LKWs mehr durch kamen (Die kamen erst, als neue Anwohner umbauten, für die Müllabfuhr galten bis dahin zeitlich begrenzte Parkverbote, letzteres war jetzt nur für die Klugscheißer). Dafür wurden am Wendeplatz 3 Parkplätze eingerichtet, die immer gut belegt sind. Es sind aber in Wirklichkeit nur 2 Parkplätze, weil ein Anwohner, der nicht einmal an dieser Straße wohnt, einen nicht genutzten PKW auf einem dieser Parkplätze seit Monaten abstellt.
Es betrifft mich nicht selbst, aber es würde mich interessieren, ob das zulässig ist. Persönlich finde ich das dreist und rücksichtslos gegenüber den Anwohnern, deswegen frage ich.
da du dich rechtlich in diesen Fragen gut auszukennen scheinst, hätte ich mal eine Frage.
Es gibt unterhalb meines Grundstücks eine Sackgasse, an der vor einigen Jahren ein Parkverbot für die Anwohner erlassen wurde, weil die Straße so eng ist, dass keine LKWs mehr durch kamen (Die kamen erst, als neue Anwohner umbauten, für die Müllabfuhr galten bis dahin zeitlich begrenzte Parkverbote, letzteres war jetzt nur für die Klugscheißer). Dafür wurden am Wendeplatz 3 Parkplätze eingerichtet, die immer gut belegt sind. Es sind aber in Wirklichkeit nur 2 Parkplätze, weil ein Anwohner, der nicht einmal an dieser Straße wohnt, einen nicht genutzten PKW auf einem dieser Parkplätze seit Monaten abstellt.
Es betrifft mich nicht selbst, aber es würde mich interessieren, ob das zulässig ist. Persönlich finde ich das dreist und rücksichtslos gegenüber den Anwohnern, deswegen frage ich.
Alle Antworten hier sind nur halb richtig.
In der Regel stimmt es was die Leute schreiben aber es ist auch nur eine Bundesordnung und somit kein Gesetz. Deshalb haben die meisten Städte und Komunen über diese Bundesordnung eine gesetzlich höher stehende Stellplatz und Garagenverordnung. Ihr müsst also nicht im Gesetz sondern bei eurer Komune nachschauen, da diese unterschiedlich ausfällt.
In den meisten Komunen müssen Stellplätze und Garagen benutzt werden und öffentliche Stellplätze sind solange zu vermeiden solange die eigene/n Garage/n und Stellplätze frei sind. Das heisst aber wenn ihr Besuch erwartet könnt ihr euer Auto raus stellen nicht aber wochenlang , wenn der Stellplatz frei ist.
Hat eure Komune das nicht dann könnt ihr das machen wie ihr lustig seid.
Mit den allgemeinen Aussagen hier wäre ich vorsichtig, das kann teuer werden
In der Regel stimmt es was die Leute schreiben aber es ist auch nur eine Bundesordnung und somit kein Gesetz. Deshalb haben die meisten Städte und Komunen über diese Bundesordnung eine gesetzlich höher stehende Stellplatz und Garagenverordnung. Ihr müsst also nicht im Gesetz sondern bei eurer Komune nachschauen, da diese unterschiedlich ausfällt.
In den meisten Komunen müssen Stellplätze und Garagen benutzt werden und öffentliche Stellplätze sind solange zu vermeiden solange die eigene/n Garage/n und Stellplätze frei sind. Das heisst aber wenn ihr Besuch erwartet könnt ihr euer Auto raus stellen nicht aber wochenlang , wenn der Stellplatz frei ist.
Hat eure Komune das nicht dann könnt ihr das machen wie ihr lustig seid.
Mit den allgemeinen Aussagen hier wäre ich vorsichtig, das kann teuer werden
Ach ... alles ist nur halb richtig, und dann wird doch nur wiedergekäut? Regionalität war durch Hinweise auf unterschiedliches Länderrecht, bis hin zur Kommunalordnung in allen oberen Antworten enthalten. Das es keine meist keine Gesetze sondern Verordnungen sind, ups steht auch schon da oben.
Aber Hauptsache mal in die Ecke gekotzt.
Aber Hauptsache mal in die Ecke gekotzt.
Skonti hat auch hier - wie so häufig - recht! Was Dein böswilliger Nachbar sagt, ist eher entbehrlich. Es kommt allenfalls auf die Stellplatz- und Parkraum-Ordnung Deiner Gemeinde an!
Sr. skonti. Aber ich hab nirgends den Verweis auf den offiziellen Namen "Stellplatz und Garagenverordnung" gesehen. Wonach sollen die Leute dann suchen, die nicht so "Klug" sind wie Sie.
Ist immer wieder toll wie Leute im "anonymen" Internet sich benehmen, wenn Sie selber auch nur ergänzt werden.
Ist immer wieder toll wie Leute im "anonymen" Internet sich benehmen, wenn Sie selber auch nur ergänzt werden.
Cybermama 24.04,2016 15:20 Uhr "Garagenverordnung"
Micle 24.04,2016 19:46 Uhr "Garagen- und Stellplatzverordnung"
status_quo_fan 27.04.2016 16:10 Uhr "Verordnungen Garagen betreffend"
Cybermama 27.04,2016 16:31 Uhr "Alles nachzulesen in der Garagenverordnung"
Ups!
Micle 24.04,2016 19:46 Uhr "Garagen- und Stellplatzverordnung"
status_quo_fan 27.04.2016 16:10 Uhr "Verordnungen Garagen betreffend"
Cybermama 27.04,2016 16:31 Uhr "Alles nachzulesen in der Garagenverordnung"
Ups!
@Alarion, die Fähigkeit weitgehend Entbehrliches zu schreiben entbindet in diesem Forum sicherlich von der Pflicht des Lesens!