Alle Fragen von "k0suben"
Alle Antworten von "k0suben"
Versuchte Körperverletzung mit Todesfolge ???
Wenn man der herrschenden Meinung (und der Rechtsprechung) folgt, dann ja. Beispiele haben meine Vorredner schon genannt, ein anderes aus der Praxis: Polizist schlägt mit Dienstwaffe in Richtung einer anderen Person, es löst sich (bevor er diese trifft) ein tödlicher Schuss. Hier verursacht der Versuch, genauer: die Körperverletzungshandlung, den Tod.
Es gibt aber in der juristischen Literatur auch eine Gegenansicht, die sog. "Letalitätslehre", wonach es auf die Letalität des Verletzungserfolgs ankommt, d.h. gerade die verursachte Verletzung am Körper muss die tödliche Folge bewirken.
Ganz außen vor sind übrigens die Fälle, in denen das Opfer zufällig während der Tat an einer anderen Ursache stirbt (s.o.): hier fehlt es auf jeden Fall an jedweder Verursachung durch die Körperverletzung.