Dires
Versuchte Körperverletzung mit Todesfolge ???
Hi gibt es eigentlich versuchte Körperverletzung mit Todesfolge ??? Ein Kumpel meint ja und ich sage nein, denn wie kann ein Versuch zum Tod des Opfers führen?
Antworten (12)
Ich bin mir nicht sicher ob es das gibt, aber folgendes Szenario kommt der versuchten Körperverletzung mit Todesfolge ziemlich nahe: A möchte B mit Verletzungsabsicht mit einem Stock schlagen, B weicht aus und fällt dabei in eine Schlucht/Fluss oder gerät auf die Straße, wobei B stirbt, weil er zum Beispiel ertrinkt oder er überfahren wird
Wenn jemand mit einem Stock an einer Stelle ausholt, bei der jemand in eine Schlucht fallen kann, wird dieser Person mit großer Wahrscheinlichkeit Tötungsabsicht unterstellt.
Wenn jemand ein Messer zückt, um einen anderen zu Verletzen, wird mit Sicherheit Tötungsabsicht unterstellt.
Wenn jemand ein Messer zückt, um einen anderen zu Verletzen, wird mit Sicherheit Tötungsabsicht unterstellt.
Man könnte eventuell argumentieren, dass es sich um die "Körperverletzung mit Todesfolge" handelt. Die ist ja nicht immer durch einen Vorsatz bedingt, und sehr selten durch einen Versuch.
Bei der Notwehr z.B.
Man verteidigt sich mit angemessenen Mitteln, der Angreifer wird leicht verletzt und stirbt an Cardiac Arrest – oder Lungenkrebs, falls er Raucher war.
Das wäre dann ja keine "versuchte" sondern eine "vollendete" Körperverletzung mit Todesfolge.
Sollte der Angegriffene jedoch nur versucht zu haben, eine unmittelbare Gefahr von sich abzuwenden und dabei eine angemessene Körperverletzung des Angreifers in Kauf hätte nehmen müssen, der Angreifer jedoch während seines Angriffs eines natürlichen Todes stirbt, ja, das wäre dann wohl eine versuchte Körperverletzung mit Todesfolge.
Ich mag mich irren.
Bei der Notwehr z.B.
Man verteidigt sich mit angemessenen Mitteln, der Angreifer wird leicht verletzt und stirbt an Cardiac Arrest – oder Lungenkrebs, falls er Raucher war.
Das wäre dann ja keine "versuchte" sondern eine "vollendete" Körperverletzung mit Todesfolge.
Sollte der Angegriffene jedoch nur versucht zu haben, eine unmittelbare Gefahr von sich abzuwenden und dabei eine angemessene Körperverletzung des Angreifers in Kauf hätte nehmen müssen, der Angreifer jedoch während seines Angriffs eines natürlichen Todes stirbt, ja, das wäre dann wohl eine versuchte Körperverletzung mit Todesfolge.
Ich mag mich irren.
Du willst jemanden, aus welchen Gründen auch immer, mächtig eine Schallern oder vllt. auch noch mehr, aber der weicht zurück, stolpert und schlägt Unglücklich mit dem Kopf auf den Bordstein oder so auf, schweres Schädel-Hirn-Trauma, liegt eine Woche im Koma und stirbt.
Ursächlich wärst du dann dafür verantwortlich, denn ohne deinen Angriff und obwohl du ihn noch nicht mal angefasst hast, wäre er nicht zurückgewichen und gestolpert.
Ursächlich wärst du dann dafür verantwortlich, denn ohne deinen Angriff und obwohl du ihn noch nicht mal angefasst hast, wäre er nicht zurückgewichen und gestolpert.
Wenn man der herrschenden Meinung (und der Rechtsprechung) folgt, dann ja. Beispiele haben meine Vorredner schon genannt, ein anderes aus der Praxis: Polizist schlägt mit Dienstwaffe in Richtung einer anderen Person, es löst sich (bevor er diese trifft) ein tödlicher Schuss. Hier verursacht der Versuch, genauer: die Körperverletzungshandlung, den Tod.
Es gibt aber in der juristischen Literatur auch eine Gegenansicht, die sog. "Letalitätslehre", wonach es auf die Letalität des Verletzungserfolgs ankommt, d.h. gerade die verursachte Verletzung am Körper muss die tödliche Folge bewirken.
Ganz außen vor sind übrigens die Fälle, in denen das Opfer zufällig während der Tat an einer anderen Ursache stirbt (s.o.): hier fehlt es auf jeden Fall an jedweder Verursachung durch die Körperverletzung.
Es gibt aber in der juristischen Literatur auch eine Gegenansicht, die sog. "Letalitätslehre", wonach es auf die Letalität des Verletzungserfolgs ankommt, d.h. gerade die verursachte Verletzung am Körper muss die tödliche Folge bewirken.
Ganz außen vor sind übrigens die Fälle, in denen das Opfer zufällig während der Tat an einer anderen Ursache stirbt (s.o.): hier fehlt es auf jeden Fall an jedweder Verursachung durch die Körperverletzung.
"Polizist schlägt mit Dienstwaffe in Richtung einer anderen Person"
Das ist KEINE versuchte Körperverletzung.
Das ist:
a) Notwehr
b) Pflichterfüllung
c) persönlicher Einsatz.
Das ist KEINE versuchte Körperverletzung.
Das ist:
a) Notwehr
b) Pflichterfüllung
c) persönlicher Einsatz.
Nach all der Theorie mal ein Fall aus der Praxis: Vor einigen Jahren geriet ein Farbiger auf der Flucht vor Schlägern unter ein Auto und wurde tödlich verletzt. Der Haupttäter hat den Getöteten nicht einmal berührt. Trotzdem wurde er verurteilt und sitzt ein (wen's interessiert: Näheres weiß google)
Am besten schaust du vielleicht im Internet, da solltest du ziemlich schnell fündig werden z.B. hier http://www.koerperverletzung.com/
Ein Versuch des Grunddeliktes und eine fahrlässig verursachte
Todesfolge ist laut Rechtsprechung (BGH,09.10.2002 - 5 StR 42/02) wohl
möglich. Dazu habe ich mal was hier gelesen: Rechtstipps
Todesfolge ist laut Rechtsprechung (BGH,09.10.2002 - 5 StR 42/02) wohl
möglich. Dazu habe ich mal was hier gelesen: Rechtstipps
Im Regelwerk wirst du diesen Tatbestand sicherlich vergeblich suchen. In der ständigen Spruchpraxis ist er dagegen sehr wohl existent.
...und da isser wieder, unser 'Roman', der in Wirklichkeit wohl Mario Dujmovic heißt, und RA in Köln ist.
Dem scheint's echt schlecht zu gehen!
Dem scheint's echt schlecht zu gehen!